Forderungskatalog

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Hier findet ihr die verschiedenen Forderungen!

Zu unterscheiden ist hierbei aktuell zwischen zwei Forderungskatalogen. Ersterer ist direkt an die Universität Wien gerichtet. Dieser beinhaltet Forderungen, die auch auf der Ebene der Universität durchgesetzt werden können. Auf der anderen Seite gibt es einen allgemeineren Forderungskatalog, der auf einer breiteren Basis Veränderungen anstrebt und die österreichische Politik ansprechen soll.




Konkrete Forderungen an die Universität Wien, Stand 2.11.2009


Präambel

Wir sind der Auffassung, dass Studierende fähig sind, ihr Studium selbst in die Hand zu nehmen und zu gestalten. Das sollte jeder und jedem ermöglicht werden – vor allem, wenn eine kritische, mündige Gesellschaft das Ziel ist.

Darüber hinaus braucht es nicht weniger Studierende sondern mehr:

Alle internationalen Studien und Vergleiche zeigen, dass Österreich zu wenig Studierende hat. Bei den StudienanfängerInnenquoten liegt Österreich mit knapp 40 Prozent im untersten Viertel der OECD-Staaten, die im Schnitt 15 Prozent höher liegen.

Breiteren Bevölkerungsschichten sollte der Zugang in den tertiären Bildungssektor ermöglicht werden. Es kann nicht sein, dass noch immer 2,5 mal mehr Studierende Eltern mit Universitäts-Abschluss haben als ohne. Es ist erschreckend, dass in der österreichischen Innenpolitik vermittelt wird, dass die Universitäten Studierende fürchten. Es ist für eine kritische Öffentlichkeit gefährlich und falsch, wenn gesagt wird, dass Studierende nicht willkommen sind und künstliche Barrieren errichtet werden.

Des Weiteren ist für uns wichtig, dass Lehre und Forschung als einander bedingende, verknüpfte und gleichwertige Bereiche gesehen werden.

Selbstverständlich ist für uns, dass es keine Diskriminierung aufgrund Geschlecht, sexueller Orientierung oder Herkunft geben darf - dies lässt sich aber nur durch aktive Arbeit und aktive Frauenförderung - beispielsweise durch eine 50%-Quote in allen Bereichen - umsetzen. Bildung ist ein wichtiges Instrument, Marginalisierung bestimmter Gruppen abzuschaffen.

Ein wesentliches Anliegen ist auch die Demokratisierung der Universitäten, auch wenn uns klar ist, dass dies die Leitung der Universität nicht allein beschließen kann.

Aus diesen grundlegenden Thesen lassen sich auch alle unsere Forderungen ableiten.


Forderungen


1. Bildung statt Ausbildung


1.1 Keine verpflichtenden STEPs!

a) Voraussetzungsketten führen zu Knock-Out-Prüfungen, versteckten Zugangsbeschränkungen und unnötigen Verzögerungen des Studiums!

b) Wir fordern eine freie Gestaltung des Studiums – Schluss mit der unnötigen Verzögerung durch Voraussetzungsketten!

c) Wir fordern STEPs mit einem besseren Betreuungsverhältnis, damit sich Neustudierende fundierter orientieren und informieren können. STEPs als Empfehlung/Leitfaden und nicht als Verpflichtung, damit sich Studierende auch individuell nach ihrem Interesse bilden können.

d) Natürlich sind diese Forderungen mit mehr finanziellem Aufwand verbunden, daher müssen Budgetdefizite temporär in Kauf genommen werden - wir werden das ja alles später irgendwann zuürckzahlen, und wenn nicht müssen wir eben die Penionsversicherung streichen!. In den letzten Tagen hat sich gezeigt, dass die Diskussion um das Universitätsbudget neu geführt wird -im Zuge dessen fordern wir von der Unileitung, das Budget neu auszuverhandeln.


1.2 Keine Zugangsbeschränkungen für Master- und PhD-Studiengänge.

a) Die Universität soll das Budget gleichmäßig auf die Masterprogramme aufteilen und sich nicht durch finanziellen Druck zu Beschränkungen zwingen lassen. Die Zulassungsfreiheit und die gleiche Qualität jedes Masters müssen garantiert sein.

b) Alle schon bestehenden Zugangsbeschränkungen müssen abgeschafft werden. Weiters soll die Uni Wien vom Notfallsparagraphen 124b absehen und in noch nicht beschränkten Studiengängen keine Beschränkungen einführen. Wir fordern, dass die Uni Wien Anträge nach Paragraph 124b Absatz 6 nicht unterstützt.


1.3 Budgetierung nicht von der AbsolventInnenzahl abhängig machen

a) Die Verteilung der Mittel muss auf den individuellen Bedarf der jeweiligen Studienrichtungen abgestimmt sein. Die individuellen Pro-Kopf-Kosten müssen gedeckt sein.

b) Die Verteilung der Mittel darf nicht nach Anzahl der AbsolventInnen des Studiums bzw der jeweiligen Abschnitte (z.B. STEP) begründet werden, sondern in derer effizienz aus steuerlicher Sicht.

c) Bestimmte Studienrichtungen leisten wertvolle Bildungsarbeit schon vor Abschluss bzw ist die Anzahl der AbsolventInnen einer STEP oder eines Studiums nicht aussagekräftig über die jeweilige Bildungsarbeit. Bestimmte Studienrichtungen werden häufiger als Zweitstudium bzw zusätzlichem Interesse gewählt und leisten dadurch ebenfalls wichtige Bildungsergänzung. Dies führt aber nicht zwangsläufig zu mehr Abschlüssen.


1.4 Freie Wahlfächer statt Erweiterungscurricula

a) Die EC gehören in ihrer jetzigen Form abgeschafft und durch frei wählbare Wahlfächer wieder ersetzt.

b) EC als Zusatzangebot für Themen, die keine eigenen Studiengänge darstellen(z.B. Cultural Studies, Gender Studies), müssen trotzdem angeboten werden.

c) Die Wahlfächer bieten die einzige Möglichkeit, sich freies Zusatzwissen anzueignen und persönliche Schwerpunkte im Studium zu setzen. Diese Möglichkeit darf nicht durch einheitliche und vorgefertigte EC beschränkt werden.


1.5 Alle Wahl- und Pflichtfächer, müssen sowohl zwischen verschiedenen Instituten, als auch zwischen verschiedenen Universitäten anrechenbar sein.

a) Erstens bringt dies weitere Flexibilität in die Studienpläne. Studierende erhalten mehr Wahlmöglichkeiten und können so die universitäre Bildung auf ihre Bedürfnisse abstimmen.

b) Zweitens können durch die Möglichkeit, sich Wahlfächer frei auszusuchen, Lehrpläne von unten organisiert werden.


1.6 Anrechenbarkeit

a) Die Anrechenbarkeit von Lehrveranstaltungen muss an allen Universitäten, unabhängig vom lokalen Angebot, gewährleistet werden.

b) Die Anrechenbarkeit von Abschlüssen zwischen Universitäten im In- und Ausland muss gewährleistet werden.


1.7 Weg mit dem intransparenten Anmeldesystem.

a) Das Anmeldesystem darf keine nicht vorhergesehen Hürden schaffen. Der Online-Prüfungspass darf nicht mit dem Anmeldesystem vernetzt sein. Die Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung ist eine reine Information an die Universität über die Nachfrage nach Lehrveranstaltungen. Das Anmeldesystem darf kein Mittel zur Studiendisziplinierung und Ökonomisierung sein.

b) Das Anmeldesystem muss gleiche Chancen für alle Studierenden bieten, unabhängig von zeitlicher Möglichkeit zur Anmeldung und Auslastung des Studierenden.


1.8 Gewährleistung der Beendigung des begonnenen Studienplans (z.B. Diplom). Dazu bedarf es eines entsprechenden Lehrangebots und fixer Äquivalenzlisten sowie einer Ausweitung der bestehenden Übergangsfristen nach Durchschnittsstudienzeit.


1.9 Aufrechterhaltung der noch bestehenden Diplom- und Lehramtstudiengänge.


2. Redemokratisierung

2.1 Wir fordern alle AdressatInnen der hier genannten Forderungen auf, sich für die Stärkung der inneruniversitären Demokratie einzusetzen. Wir fordern die Rücknahme von informellen wie formellen monokratischen Entscheidungsstrukturen. Drittelparitätische Entscheidungsorgane müssen wieder eingeführt werden. Weiters fordern wir die Einbindung des allgemeinen Universitätspersonals, sowie die umfassende Stärkung der Einbindung der StudentInnen auf allen Ebenen.


2.2 Die Rechte von autokratischen Strukturen, wie etwa dem Controlling müssen drastisch eingeschränkt werden und dürfen nur noch eine beratende Funktion haben


2.3 Die anstehende Evaluierung der Studienpläne muss vorgezogen werden und unter maßgeblicher Beteiligung der Lehrenden und StudentInnen stattfinden. Eine solche demokratische Evaluierung ist unter den
gegebenen Bedingungen nicht möglich. Sollte bis zur Evaluierung eine demokratische Stimmaufteilung nicht gewährleistet sein, wird der Senat aufgefordert, für diese zu sorgen.


2.4 Es muss eine Verantwortlichkeit der Studienprogrammleitungen gegenüber demokratisch gewählten, entscheidungsbefugten Gremien an den Instituten geschaffen werden. Es handelt sich um einen
grundlegenden Fehler des aktuellen Systems, dass Lehrende und StudentInnen, also die eigentlich Betroffenen, aus den unmittelbaren Entscheidungsprozessen im Bereich der Lehre ausgeschlossen sind!


3. Uni als Lebensraum


3.1 Es muss Raum für die Selbstorganisation des universitären Lebens der Studierenden geschaffen und geschützt werden.

a) In diesen Freiräumen kann selbstorganisierte Universität Praxis werden. Nicht genutzte Räume müssen zur Verfügung gestellt werden. Die Universität als Lebensraum muss einen wichtigen Beitrag zum Kulturangebot Wiens leisten. Zu Zeiten, in denen Räume der Universität nicht genutzt werden, muss Platz für selbstverwaltetes und -gestaltetes Programm der Studierenden sein.

b) Selbstverwaltete Räume der Studienrichtungsvertretungen müssen geschützt und geschaffen werden.

c) Alle Studienvertetungen haben das Recht auf genügend Raum für Büro, Versammlungsmöglichkeiten und Infrastruktur der Raumbedarf ist nach der Anzahl der StudienrichtungsvertreterInnen in m²/Person vom Ministerium festzulegen, wobei der Platzbdarf am ArbeitnehmerInnenschutzgesetz orientiert sein soll.

d) Ebenso fordern wir Aufenthaltsräume, in denen Studierende selbstorganisiert arbeiten können.


3.2 Das Audimax wie auch bereits jetzt genutzte Räume müssen den Studierenden langfristig zur Verfügung gestellt werden.

a) Diese Räumlichkeiten sollen langfristiger Kommunikation, Vernetzung und kritischer Auseinandersetzung dienen. Wir sehen einen kritischen gesellschaftlichen Diskurs als einen wichtigen Teil der
universitären Bildung. Dadurch soll Kooperation statt Konkurrenz auf universitärer Ebene gestärkt werden.


4. Barrierefreiheit an allen Universitäten

Das Behindertengleichstellungsgesetz muss an allen österreichischen Universitäten umgesetzt werden, um ein barrierefreies Studieren zu ermöglichen.


5. Beschäftigungsverhältnisse des Lehrpersonals

Auch für die Studierenden der Universität Wien ist eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und –verhältnisse des gesamten Lehrpersonals von großer Bedeutung, weil dadurch die Qualität und Kontinuität
der Forschung gesichert wird und somit auch die Qualität der Lehre steigt.

5.1 Externe LektorInnen sind gleichberechtigte Lehrende und Forschende an der Universität Wien und müssen als solche anerkannt werden.

a) Senior Lecturers Stellen dürfen die LektorInnen nicht ersetzen, sondern sollen ihre Arbeit ergänzen und damit dazu beitragen, ein vertretbares Betreuungsverhältnis in den einzelnen Studienrichtungen zu ermöglichen.

b) Senior Lecturers sollen je nach Fach und Lehrveranstaltungen nicht mehr als 8 Semesterwochenstunden für eine Vollzeitstelle lehren. Der Rest der Zeit soll für die Forschung zur Verfügung stehen.

c) Senior Lecturers brauchen einen vollwertigen Arbeitsplatz an der Universität.

d) Eine adäquate Infrastruktur, entsprechend dem österreichischen Arbeitsrecht, muss für alle Lehrenden, also auch für die LektorInnen zur Verfügung gestellt werden.

e) Für die damit weiterhin lehrenden LektorInnen verlangen wir, dass diese in länger als jeweils nur sechs Monate dauernde Arbeitsverhältnisse überführt werden. Alternativ dazu könnten auch Arbeitsverhältnisse auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, wie das der Kollektivvertrag in Aussicht stellt.

f) Wir verlangen eine Aufstockung der Gehälter, die dem realen Arbeitsaufwand für gute Lehre entspricht!

Die willkürliche, vom realen Arbeitsaufwand entkoppelte Festlegung der Arbeitszeit für eine Lehrveranstaltung ist nicht angemessen. Insbesondere bei der Vorbereitung neuer Lehrinhalte und bei höheren TeilnehmerInnenzahlen ist der reale Zeitaufwand je Lehrveranstaltung allerdings deutlich höher. Ein Lehrauftrag mit zwei Wochenstunden pro Semester soll einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis im Ausmaß von 10 Wochenstunden (in Ausnahmefällen bei nachweislich geringerem Aufwand 8 Wochenstunden) mit sechs Monaten Gesamtdauer entsprechen.

Wenn habilitierte UniversitätsdozentInnen im Rahmen ihrer Venia Pflichtlehrveranstaltungen abhalten, fordern wir deren adäquate Abgeltung gemäß dem Kollektivvertrag.
Die Anstellungen der StudienassistentInnen müssen transparent erfolgen und eine angemessene Bezahlung gewährleistet werden.


Allgemeiner Forderungskatalog


Letzter Stand der Forderungen:

Antidiskriminierung:

Wir fordern antidiskriminatorische Betriebsvereinbarungen und Anti-Diskrimninierung als Grundkonsens in allen Bildungseinrichtungen.

  • Das so genannte Behindertengleichstellungsgesetz muss in allen Institutionen des Bildungswesens umgesetzt werden. Wir fordern barrierefreies Studieren, Lehren und Lernen. D.h. beispielsweise die Verfügbarkeit von Dolmetscher_innen zur Übersetzung in Gebärdensprache sowie infrastrukturelle Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Bsp. Barrierefreie Räume und Lifte;
    * Wir fordern eine 50-prozentige Frauenquote in allen Arbeitsbereichen des Bildungswesens auf allen Ebenen;
    * Wir fordern Quoten zur Förderung von Migrant_innen in allen Arbeitsbereichen des Bildungswesens auf allen Ebenen;
    * Wir fordern Maßnahmen gegen Diskriminierung von LGBTQ-Personen (lesbian, gay, bisexual, transgender/transsexual, queer) und weiteren Angehörigen systematisch diskriminierter Gruppen in allen Arbeitsbereichen des Bildungswesens auf allen Ebenen;
    * Wir fordern gleiches Recht auf Mobilität und Bildung unabhängig von Staatsbürger_innenschaft; Z.B.: Keine doppelten Studiengebühren von Drittstaatsangehörigen sowie die Anerkennung von akademischen Titeln aller Länder.

Demokratisierung der Universitäten:

Unser Ziel ist die demokratische Organisation der Universitäten. Dazu gehört eine Demokratisierung der Verwaltung in einer Form, die Professor_innen, Studierende, das wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Personal gleichberechtigt an der Entscheidungsbildung beteiligt.

  • Wir fordern eine demokratische, selbstverwaltete Organisation der Universitäten.
    * Wir fordern eine gleichberechtigte Einbeziehung aller vier Kurien: Studierende, Mittelbau, Professor_innen und allgemeines Universitätspersonal.
    * Wir sprechen uns gegen die Dominanz von Rektorat, Unirat und Ministerium aus.
    * Wir bestehen auf der Zusammenlegung des Ministeriums für Unterricht und Kunst und des Ministeriums fur Wissenschaft und Forschung.
    * Wir fordern die Abschaffung des Universitätsrates.
    * Wir fordern die Beschneidung der Befugnisse des Rektorats bei gleichzeitiger Aufwertung demokratisch legitimierter Gremien.
    * Wir fordern die Abschaffung von quantifizierenden Kontrollmechanismen wie Leistungsvereinbarungen und Wissensbilanzen.
    * Wir fordern Budgettransparenz. D.h. die Offenlegung aller Finanzaktivitäten und die demokratische Mitbestimmung bei der Budgetverteilung.
    * Wir fordern die Rücknahme der ÖH-Wahlrechtsreform von 2004 und die Wiedereinführung des direkten Wahlmodus.
    * Selbst-organisierte studentische Räume müssen geschützt und unterstützt werden. Die derzeitigen Besetzungen zeigen die Notwendigkeit des Austauschs und der Vernetzung in autonomen Räumen.

Keine Ökonomisierung von Bildung:

  • Wir fordern den freien Hochschulzugang und die Abschaffung ökonomischer Kriterien für den Zugang zu Bildung, welche den strukturellen Rassismus und die soziale und ökonomische Ungleichheit aufrecht erhalten, d.h. die Abschaffung aller Studiengebühren und die Aufhebung aller weiteren finanziellen Zugangsbarrieren im Bildungsbereich und zwar unabhängig von Staatsbürger_innenschaft, Alter und Dauer des Studiums.
    * Schluss mit Unterfinanzierung, Wettbewerbslogik und Elitenbildung im Bildungsbereich, d.h. keine Privatisierung und kein Ausverkauf öffentlicher Einrichtung und Güter.
    * Die Qualität von Bildung und Lehre soll nicht durch Zugangsbeschränkungen, sondern durch ausreichende Finanzierung im Bildungssektor gewährleistet werden.
    * Wir fordern die Abschaffung prekärer Dienstverhältnisse im Bildungsbereich sowie in der gesamten Arbeitswelt. D.h. keine a-typischen Beschäftigungsverhältnisse wie freie Dienstverträge, zeitlich befristete Verträge, Werkverträge etc. Die systematische Prekarisierung von Lehrenden und Forschenden hat Vereinzelung, Verunsicherung, Demotivierung und Konkurrenzdenken zur Folge.
    * Wir fordern die Ausfinanzierung aller Bildungseinrichtungen.
    * Wir fordern die Finanzierung von Forschung und Lehre in einem Ausmaß, das die Beschaffung von Drittmittel nicht notwendig macht.
    * Wir reklamieren das Streikrecht für Student_innen und Schüler_innen.

Selbstbestimmtes Studieren:

  • Abschaffung des Selektionsinstruments der Studieneingangsphasen (STEPs) inklusive ihrer Knock-Out-Prüfungen.
    * Schluss mit den Voraussetzungsketten.
    * Freie Wahlfächer statt Erweiterungscurricula.
    * Abschaffung der intransparenten Anmeldesysteme.
    * Abschaffung der Deadlines für Sozialförderungen.
    * Die Beendigung des angefangenen Diplomstudiums muss gewährleistet sein. Dazu bedarf es eines entsprechenden Lehrangebots und fixer Äquivalenzlisten sowie der Aufhebung der bestehenden Übergangsfristen.
    * Aufrechterhaltung aller bestehenden Diplomstudiengänge.
    * Gewährleistung der Anrechenbarkeit von Lehrveranstaltungen und Abschlüssen im In- und Ausland.
    * Freie Zugänge zu allen Studiengängen.

Außerdem sprechen wir uns aus:

  • Gegen die Einführung der Zentralmatura.
    * Gegen ein autoritäres Beurteilungssystem in Schulen – Sitzenbleiben abschaffen.

Geschichtliche Aufarbeitung:

  • Wir fordern die Erhaltung, die Förderung und den Ausbau kritischer und emanzipatorischer Forschung und Lehre.
    * Wir verlangen die Restitution aller im Zuge der Shoa geraubten Güter, die sich in „Besitz“ der Universitäten sowie anderer staatlicher Einrichtungen befinden.
    * Wir bestehen auf der geschichtspolitischen Auseinandersetzung, mit der Teilhabe der Wissenschaft und ihrer Institutionen, an Kolonialismus, Faschismus und Nationalsozialismus.

Wir fordern freie Bildung für alle!

Wir fordern nicht nur einen Stop der Ökonomisierung der Bildung! - wir Fordern einen Stop der Ökonomisierung der Ökonomie! Wir fordern einen Stop der Ausbeutung in allen Lebensbereichen!