Rechtshilfe AG
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Wir haben eine neue Email: rechtshilfe_unibrennt@riseup.net
Rechtshilfenummer ist ausgeschalten!
Rechtshilfe AG
Wir betreuen die Rechtshilfe Notfallnummer und versuchen Arbeitsgruppen bei ihren Tätigkeiten juristisch zu beraten.
Wenn du mitarbeiten willst, komm einfach zu den unten angegebenen Terminen und sprich uns persönlich an oder schreib uns eine email.
Kontaktmöglichkeit
- Rechtshilfenummer:
0650 4960430derzeit ausgeschalten
- Die Rechtshilfenummer ist eine Notfallnummer. Sie ist 24 Stunden erreichbar.
- Ruf diese Nummer bei Problemen oder Festnahmen mit der Polizei an.
- Email: rechtshilfe_unibrennt@riseup.net
- Bei rechtlichen Fragen bitte Email an uns (kurze Schilderung des Problems bzw der Frage und einer Kontaktmöglichkeit, damit wir dir antworten können). Wir können natürlich nicht jede rechtliche Frage zu 100% beantworten, bemühen uns aber darum.
- alte Email: rechtshilfe.uniwien@gmail.com ist noch aktiv, wird aber nicht mehr verwendet. eure nachrichten an die alte email werden weitergeleitet und wir antworten euch von der neuen emailadresse.
Termine
kein Treffen derzeit geplant
Aktuelles
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Rechtsinfo
ZUR BESETZUNG
Ist es strafbar ein Gebäude zu besetzen oder an einer Besetzung teilzunehmen?
-Nein, das bloße Besetzen eines Gebäudes ist in Österreich nicht strafbar.
Was ist mit den Sachbeschädigungen?
-Für Sachbeschädigung ist nur die individuelle Person haftbar welche diese Sache tatsächlich beschädigt hat. TeilnehmerInnen welche nichts beschädigt haben brauchen nichts zu befürchten!
BEI EINER MÖGLICHEN RÄUMUNG
Wie funktioniert eine Räumung?
Der oder die EigentümerIn eines Gebäudes kann bei der Polizei die Räumung eines besetzten Gebäudes verlangen. Das scheint derzeit nicht sehr wahrscheinlich, trotzdem wollen wir folgende Infos dazu geben:
1. Die Räumung muss deutlich verkündet werden (über Megaphon). Jeder und jede, die dann den Raum verlässt hat keine Konsequenzen zu befürchten.
2. BesetzerInnen welche das Gebäude nicht verlassen, können von der Polizei „hinausgetragen“ werden. Das Gebäude nicht zu verlassen kann mit einer Verwaltungsstrafe geahndet werden. Das ist keine gerichtliche Strafe, es gibt also keine Strafregistereintrag usw., sondern man bekommt ein „Strafmandat“ wie z.B. beim Falschparken auch. Du solltest dich in diesem Fall unbedingt ausweisen können, da die Polizei dich sonst zur Identitätsfeststellung auf die Wache mitnehmen kann! Falls du mitgenommen wirst, ruf uns am Rechtshilfehandy an!
3. Wehrt man sich beim Hinaustragen (und dazu kann auch schon ein „Losreißen“ zählen, nicht jedoch passiver Widerstand) kann „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ vorliegen. Dabei handelt es sich um eine gerichtlich strafbare Handlung, welche zu ernsthaften Konsequenzen (Haftstrafe, Strafregistereintrag, etc.) führen können.
Auf jeden Fall sollte man jegliche Gewalt und Verletzung von Beamten vermeiden, da hier sehr hohe Strafen drohen und wir Gewalt ablehnen!