Juridicum AG
Ansprechperson
agru.juridicum@gmail.com
Facbook-Gruppe: "agru juridicum"
Webseite: www.unserjuridicum.at
Petition: www.ipetitions.com/petition/agrujus/
Aktuelle Termine
Instituts-Rundgang
Wir wollen nun nach dem Gespräch mit dem Dekan Mayer und Studienprogrammsleiter Meissel die einzenenen Institute abklappern und unsere 18 Punkte konkret in den Instituten besprechen. Da faktisch hier die Leute sitzen ohne welchen einen Veränderung nur schwer möglich ist.
Dazu brauchen wir a) konkrete Vorschläge und b) Leute die hingehen. Ich bitte euch daher, zu den jeweiligen Instituten die Vorschläge und die Person welche zu diesem Institut einen Bezug hat (persönliche Bekanntschaft!) einzutragen.
Außerdem soll es eine "Allgemeine" Rubrik geben, mit konkreten Vorschlägen welche für alle Institute gelten (ich denke dabei besonders an Forderungen zum "Wissenschaftliches Arbeiten" oder z.B. zu "Weniger Details")
1. Abschnitt
Einführung (versch. Institute)
- Mehr Methoden-/Grundlagenfragen --> was meint ihr da genau? sehr allgemein (noch)
- Möglichkeit der Teilwiederholung
- Zu viel "Kelsen"
Rechtsgeschichte
- Vereinheitlichung der Prüfungslevels
- Vereinheitlichung der Prüfungsliteratur
- Kurzfristige Prüferwechsel vermeiden
Ich, Tobi, hab gestern mit der Reiter-Zatloukal geredet und werd mir nächste Woche einen Termin mit ihr und dem Kohl ausmachen und diese Punkte mal ansprechen.
Römische Recht
- Abschaffung des Latinums
- Weniger Details mehr Grundsatzverständnis --> "Grundsatzverständnis" ist auch sehr unkonkret finde ich, aber mir fällt auch nix ein grad
- Lob: Gute, einheitliche Literatur und Prüfungen
Persönlich bekannt: Flo Scholz (Stud.-Ass.)
Völkerrecht, Europarecht im Rahmen der FÜM 1
- Streichen von VR und ER in der FÜM1, da für 2. Abschnitt irrelevant
- Ev. Erweiterung von VR/ER in der Einführung
- zumindest (bei Unbeirrbarkeit des Instituts) Teilprüfungen möglich machen
2. Abschnitt
Strafrecht
- Änderung des Pflichtübungssystems (APÜ + PÜ statt PÜ1+PÜ2) -> laut hp der fv wird das bereits umgesetzt
- Anpassung der Prüfungslevels (Tipold...)
- Sommer-PÜs von "schaffbareren" Prüfern (derzeit Tipold)
- weniger Zeitdruck bei der schriftlichen Modulprüfung
Persönlich bekannt: Max (Gute Gesprächsbasis mit Prof. Tipold)
anm angelika: den plan gibts, das macht der mayer doch schon. müssen wir uns da auch nochmal draufsetzen?
Arbeitsrecht
- Lob: Wenig Voraussetzungen im Vergleich zu anderen Fächern im 2. Abschnitt
Bürgerliches Recht
- Übergang von APÜ zu PÜ sehr schwer
- Dringend kleinere PÜs
- Prüferwechsel kurz vor Termin vermeiden
Unternehmensrecht
- Vorraussetzungen beseitigen (keine TDP Bürgerliches Recht vor der TDP aus UR)
Zivilverfahrensrecht
- Voraussetzungen beseitigen (keine TDP Bürgerliches Recht vor der TDP aus ZGV)
3. Abschnitt
Finanzrecht
Weniger Zeitdruck bei den Prüfungen.
Allgemein
- Weniger Zeitdruck bei schriftlichen Prüfungen
- Mehr wissenschaftliches Arbeiten(z.B. im Rahmen alternative Leistungsüberprüfungen zu Klausur/Mitarbeit)
- Weniger Details- mehr Grundlagenwissen
Forderungen
Es war heute nicht mehr möglich eine finale, gut formulierte Liste an Forderungen zu schreiben. Wir haben uns geeinigt, das Medium der Wiki zu nutzen um alle Involvierten daran "herumbasteln" zu lassen. Ich habe auf der Webseite "unserjuridiucum.at" auch dazu aufgerufen, Input an die E-Mail agru.juridicum@gmail.com zu senden (für externen Input).
Ich würde euch bitten folgende Regeln einzuhalten um nicht sich gegenseitig zu löschen, etc.:
- Jede Forderung soll in einem kurzen klaren Satz ausformuliert sein
- Anmerkungen bitte mit Namen darunter schreiben und als "Diskussion:" bezeichnen
- Bitte versucht durchaus visionäre, aber nicht unrealistische Forderungen zu posten (nicht dass wir das gleiche Problem wie am Anfang der AudiMax-Forderungen haben)
Vorschlag: Um es zu ermöglichen die Forderungen zu bearbeiten und zusammenzufassen würden wir gern am Montag (Mittag) sowas wie einen "Redaktionsschluss" machen!
Doktorat (GESCHLOSSEN)
Leute, im Doktoratsstudium gibt es nichts zu verbessern. Der Studienplan ist perfekt. Es gibt wenige Verpflichtungen,, und man hat alle denkbaren Freiheiten. Never change a running system.
1. Keine (faktischen) Zugangsbeschränkungen im Doktorat und gleiche Voraussetzungen für alle Studierenden, bei allen ProfessorInnen
2. Anspruch auf Betreuungsverhältnis bei Erfüllen dieser Voraussetzungen
Ich bin gegen diese Forderung. Wenn wir die Professoren dazu verpflichten, dann fangen sie auch im Doktoratsstudium mit ihren Spinnereien (Fünferorgien, Schikanen,...) an.
Schon jetzt muss einem Studenten ein Betreuer zugewiesen werden, wenn sich keiner freiwillig meidet. Diese Bestimmung wurde am Juridicum aber noch NIE angewendet, weil sich IMMER einer gefunden hat.
Was soll das Theater also?
3. Mindestpflichten für Profs bei Betreuung
Ein Mag.iur. muss imstande sein, mit seinem Betreuer eine gemeinsame Basis zu finden. Wenn es hier kriselt, sollte man an seinen zwischenmenschlichen Fähigkeiten arbeiten. Klingt hart, stimmt aber.
Diplomstudium (GESCHLOSSEN)
1. Studienplan
1.1 Wissenschaftliche Methoden
Mehr Wissenschaft und wissenschaftliche Methoden im Studium
Wir fordern die Vermittlung von wissenschaftlichen Arbeits- und Denkweisen (das Schreiben wissenschaftlicher Arbeiten, zitieren und recherchieren, mit Quellen arbeiten, anstatt nur Lehrbücher auswendig lernen). Das Studium der Rechtswissenschaften darf sich nicht länger der Berufsausbildung an Fachhochschulen annähern. Wer eine reine Berufsausbildung will, soll eine FH besuchen; an der Universität soll die Wissenschaft wieder im Vordergrund stehen. Clara und Lo
1.2 Pflichtübungen
- Stichwort Blocklehrveranstaltungen: die verpflichtende Absolvierung unzähliger Voraussetzungen für die Berechtigung zum Diplomprüfungsantritt sollte durch die verpflichtende Abhaltung von Blocklehrveranstaltungen (zB in der Form, daß pro Semester xy Blockübungen angeboten werden müssen) abgemildert werden. Dies führt zu:
- Sommer-/Winteruni: Forderung nach einem für die Uni verpflichtend zu stellenden LV-Angebot für jedes Pflichtfach in den Semester- bzw Sommerferien.
Pflichtübungen verfehlen ihr eigentliches Ziel. Der Besuch von PÜs sollte eine Vorbereitung auf die anschließenden Prüfungen in dem jeweiligen Fach darstellen und das Lernen erleichtern. Da jedoch das Zeugnis Antrittsvoraussetzung für die Prüfung ist und die Studierenden - sollen/wollen sie in Regelstudienzeit bleiben - zumeist mehrere PÜs parallel zu absolvieren haben, wählen die meisten möglichst leichte PÜs um auch bestimmt das Zeugnis zu bekommen. Dies hat allerdings zumeist eine mangelhafte und schlechte Vorbereitung auf die Prüfung zur Folge. Der Stoff muss vor dem Antritt zur Prüfung unter anderem daher ohnehin in Eigenverantwortung von Grund auf neu gelernt werden; der Besuch der PÜ kostet in vielen Fällen daher nur unnötig Zeit.
Wir fordern daher ein grundsätzliches Überdenken des Pflichtübungssystems. Es wäre sinnvoll derartige Übungen in freiwillige Übungen umzuwandeln. So könnten jene Leute, die an dem Besuch interessiert sind, anspruchsvolle Übungen wählen, da sie nicht fürchten müssten mangels Zeugnis nicht zur Prüfung zugelassen zu werden, was sicherlich eine bessere Prüfungsvorbereitung ermöglicht. Jene Leute, denen der Besuch einer Übung nicht so viel bringt, werden nicht mehr gezwungen ihre Zeit in den Übungen abzusitzen und können sich in Eigenverantwortung der Vorbereitung auf die Prüfung widmen. Clara und Lo
Die Anwesenheitspflicht in Verbindung mit dem Präferenzsystem lässt kaum Spielraum für ein Zweitstudium, da sich oft Lehrveranstaltungen überschneiden. Adrian
1.3 Voraussetzungsketten
"Ketten" gibt es:
- Bei Rechtsgeschichte (Vorausstzung ist Einführungsprüfung ODER Übungszeugniss)
- Bei der FÜM1 (Vorraussetzung = eine PÜ aus Röm.-Recht)
- Bei Strafrecht (PÜ1, PÜ2, schriftlich)
- Im Bürgerlichem (AÜ, PÜ, mündlich, FÜM2)
- Bei den Prüfungen aus UR und ZGV (Vorraussetzung = mündlich BR + jeweilige PÜ)
- Bei der FÜM2 (Vorausstzung ist Prüfung aus ZGV, BR, UR)
- Die Pflich den 2. Abschnitt vor dem 3. Abschnitt zu machen (war früher nicht so)
Diskussion
Auch der Umstand, daß der 2. Abschnitt vor dem 3. Abschnitt absolviert werden muß, läßt sich nicht wirklich begründen und gehört überdacht! Und selbst die Beibehaltung der Trennung des 2. und 3. Abschnitts gehört im Sinne der Ermöglichung einer selbstbestimmten Studiumsgestaltung dringend überdacht. Wer sein Studium strukturiert absolvieren will, dem soll die Möglichkeit der eigenständigen Strukturierung gegeben sein, wer nach dem Prinzip 'Kraut und Rüben' studieren will, der soll auch diese Möglichkeit haben. (Max: hab ich oben gleich mal "eingearbeitet")
Y.: für UR und ZVR gibts die doch auch? Zumindest muss die TDP BR schon absolviert worden sein. Auch wenn es sinnvoll ist, aber wenn wir schon bei selbstbestimmter Studiumsgestaltung sind, sollte man dies wohl auch wählen können.
Max: Stimmt, hab ich auf der FV-Seite auch gerade gelesen und meine Bücher wieder in den Schrank gestellt *fuckTHATsystem* Und damit gleich mal als Forderung nach oben gestellt....
1.4 Anwesenheitspflicht
Diskussion
Solange mensch die erforderlichen Leistungsnachweise in einer PÜ erbringt, sollte mMn nicht auf Anwesenheit gepocht werden. Immerhin sind wir alle erwachsen. Es sollte ein Zeugniserwerb ohne Anwesenheit ermöglicht werden -> wenn mensch die Klausuren auch positiv absolvieren kann, ohne das Semester über dort zu sitzen, warum nicht? Einige Vortragende (vor allem in PÜs des 3. Abschnitts) handhaben das aber zum Glück eh schon so.
Max: Seh ich ähnlich... ich bin eigentlich immer sehr "brav" anwesend weil ich bei den PÜs für mich sehr viel profitiere, aber wenn ein erwachsender Mensch das anders sieht dann muss man ihm auch die Möglichkeit geben es anders zu handhaben... Wer sich dabei überschätzt fällt sowieso auf die Nase...
Dominika: Schließe mich euch an. prinzipielle Frage - warum ist den PÜ-Leitern die Anwesenheit eigentlich so wichtig (welche Gründe sprechen für die Anwesenheitspflicht)? Was antworten wir z.B. auf das Argument, Anwesenheit ist wichtig, weil man auch über den Stoff reden muss, Ausdruck bzw. juristische Argumentation lernt (oder zumindest hört, wenn man sich nicht beteiligt)? Da mündliche Mitarbeit nicht von allen LV-Leitern besonders "belohnt" wird und man auch durch das bloße Dasitzen+positive Klausuren ein Zeugnis bekommt, zieht das Argument eh nicht so wirklich... Finde nur, man muss bei jeder Forderung auf Gegenargumente eingestellt sein bzw. sich welche überlegen, um darauf entsprechend deutlich antworten zu können.
Stephan:@Dominika Ich würde noch darauf abstellen, dass jeder frei entscheiden soll/kann aber zumindest können sollte ob ihm die Anwesenheit wichtig ist. Wie oben schon erwähnt bringt nicht jedem Student eine PÜ etwas und diejenigen die über den Stoff reden wollen,etc. können sich ja beteiligen bzw werden es eh jetzt schon, denjenigen denen das nichts bringt sollten aber eben nicht gezwungen werden sich in eine PÜ zu setzen.
Bianca: Vor allem ist auch das Problem das einem die Übung nur wirklich etwas bringt wenn man sich auch aktiv an den Gesprächen beteiligen kann. Durch die vielen Studierenden die eine Übung besuchen ist dies aber nicht möglich. Meistens kommen nur die selben Leute zu Wort und es kann einem passieren, dass man auch einmal überhaupt nicht dran kommt.
Philipp: Da muss ich widersprechen. Will man zu Wort kommen, dann schafft man das auch.
1.5 Ausweitung des Wahlfachangebots
In folgenden Teilen könnte das Angebot sehr ausgeweitet werden: http://unsereuni.at/wiki/skins/common/images/button_image.png Embedded file - Sprachen (Legal English, etc.)
- "Tote" Teile des Vorlesungsverzeichnisses (Rechtssoziologie, Politische Theorie und Staatslehre etc.)
Diskussion: Josef: Ist dieses Semester nicht das Fremdsprachenangebot bezüglich Legal English ausgeweitet worden? Vielleicht sollte man konkreter werden: z.B. mehr fremdsprachige LVs in anderen Fremdsprachen, denn im VVZ sind fast ausschließlich englische
Mathias und Simon:
-Es sollte nicht nur fremdsprachige LVs, sondern explizit auch fachsprachliche Kurse geben. Es ist doch absurd, wenn AbsolventInnen nach dem Jusstudium nicht einmal auf englisch fachbezogene Gespräche führen können. Englisch sollte mMn sogar verpflichtend sein, andere Sprachen zusätzlich freiwillig angeboten werden.
-Wir wünschen uns sehr freiwillige LVs im Bereich Social Skills / Persönlichkeit. Gerade angehende JuristInnen sollten die Möglichkeit haben, sich in Rhetorik, Debatte, Verhandlungsführung, Gesprächsführung usw. zu üben. Das wird für viele von uns später den Berufsalltag ausmachen und ist gleichzeitig persönlich wahnsinnig bereichernd! Eine Idee wäre ein eigener WFK, den WFK Moderation gibt es zwar aber der deckt nur einen kleinen Teilbereich ab. Diese LVs machen außerdem nur in kleinen Gruppen und mit praktischen Übungen Sinn, Theorie allein ist völlig irrelevant. Solche grundsätzlichen Skills sind doch viel wichtiger als fachliche Details, nicht nur wenige Moot Court - TeilnehmerInnen sollten die Möglichkeit haben, sie Jus- bzw. Studiumsbezogen zu erlernen.
1.6. Zurück zum Studienplan vor 2006
Diese Forderung wurde per Mail an die Gruppe geschickt... War der alte Plan wirklich nur gut, oder hat es hier auch Probleme gegeben? Kann jemand die Unterschiede erklären für die "jungen" Studenten?
Was mir auf die Schnelle einfällt: - nur 2 PÜ aus frei wählbaren Pflichtfächern (Ausnahme: im 3. Abschnitt mußte ein Zeugnis aus VfR oder VwR sein) pro Abschnitt - Teilantritte bei der Einführung - 3. Abschnitt konnte vor den 2. gezogen werden - Bürgerliches schriftlich ohne UR, VerwaltungR ohne VfR, RömRecht ohne Völkerrecht und EuropaR - also keine künstliche Aufblähung des Prüfungsstoffes durch die FÜM-Konstrukte - keine 2 StrafR-Zeugnisse als Voraussetzung für die mündliche (!) Diplomprüfung - freigestellte Prüfungsreihenfolge innerhalb der Abschnitte - RömRecht kommissionell konnte auch mündlich absolviert werden - nichtjuristische und freie Wahlfächer waren zu absolvieren Wobei bereits dieser Studienplan ein Schritt in die falsche Richtung war und der 2006er-Plan nur die konsequente Weiterverfolgung des darin eingeschlagenen Wegs bedeutet hat.
1.7. Keine Umstellung auf ein BA/MA-System
Ich glaube auch die Studienprogrammleitung plant derzeit keine Umstellung des Jus-Studiums im Rahmen des Bologna-Prozesses. Trotzdem sollte das Teil unserer Forderungen sein!
Diskussion: Das glaube ich auch. Wenn ich mich erinnere, dann hat Thomas Fussenegger in der 1.Versammlungsrunde gesagt, dass ein neuer Studienplan spätestens 2013 kommen würde und dieser müsste dann zwingend im BA/MA-System sein. ich hab im UG allerdings nur gefunden, dass neue Studien im BA/MA-System eingerichtet werden müssen, aber nichts von Studienplänen. Vielleicht weiß wer was genaues?
1.8. Eine Überprüfung des Studienplanes und des Erfolges durch Bildungswissenschafter
Laut einem Gespräch welches ich heute geführt habe, gibt es in Ö derzeit kein Institut/etc. welches Bildungsforschung im uni-sektor macht... Die Bildungsfoschung scheint bei der Matura aufzuhören. Ich denke, dass es wirklich Fortschrittlich und eine Verbesserung des Studienplans nur geben kann, wenn der "Erfolg" der Lehre auch objektiv gemessen wird. Nur so kann man die Lehre wirklich obejtiv (abseits von "Glauben") wirklich verbessern. Großes Thema dabei wäre natürlich was der gewünschte Erfolg genau ist.. aber das wäre ein anderes Thema (siehe alle anderen Punkte)...
1.9. Umstellung vom alten auf den neuen Studienplan (per Mail)
Lt. meinen Informationen wird es einer nicht unbeträchtlichen Anzahl an Kollegen nicht gelingen ihr Studium im alten Studienplan vor dem 30.6.2010 abzuschließen. (Die Gründe dafür sind eher nebensächlich - in meinem Fall: zuerst voll berufstätig, dann Kind bekommen, derzeit mit Baby in Karenz und absehbar nicht genügend Kapazität um flott fertig zu studieren)
Das Problem dabei ist, dass man dann in den neuen Studienplan zwangsumgestellt wird und den Abschnitt, in dem man sich befindet nicht im alten Studienplan fertig absolvieren kann. Es ist für mich verständlich, dass eine Fortführung des alten Plans bei den schriftlichen Prüfungen im 2. bzw. 3. Abschnitt ein Problem für die Uni darstellen kann, da klarerweise eine immer geringere Zahl an Studenten an den Prüfungen teilnehmen wird und sich der Aufwand mit der Zeit nicht mehr lohnen wird. Bei den (zahlenmäßig überwiegenden) mündlichen Prüfungen würde aber ein Weiterbestehen des alten Plans keinen Mehraufwand bedeuten.
In diesem Zusammenhang besteht ein weiters Problem darin, dass man den "grünen Prüfungspass" nicht abschließen kann. Das bedeutet, dass man bei der Zwangsumstellung auch für diesen Pass einiges nachzuholen hat, sodass der kuriose Fall eintreten kann, dass man z.B. die LVs zum wissenschaftlichen Arbeiten etc. als letzte LVs des Studiums absolviert. Das kann ja wohl nicht Sinn und Zweck der Sache sein.
Meine Forderungen daher:
1.) die Möglichkeit, den "grünen Prüfungspass" im alten Studienplan abschließen zu können und ihn daher bei einer Zwangsumstellung 1:1 übernehmen zu können.
2.) die Zwangsumstellung nur bzgl. der schriftlichen Prüfungen durchzuführen bzw. die Möglichkeit den Abschnitt, in dem man sich befindet, im alten Studienplan vollenden zu können.
Sollten von Eurer Seite dazu Fragen auftauchen, bitte ich Euch, mich zu kontaktieren.
lg Doris Krammer-Stehlik
Anm.: Meinst du nicht Umstellung bis Juni 2011? (Hatte grad einen massiven Schock) Bitte um Klarstellung! CG
Sorry, war ein Tipfehler!!! Natürlich 30.6.2011!!!! Tut mir leid, wollte keine Panik verbreiten... DKS
2. Prüfungen
2.1 Freie PrüferInnenwahl
Die derzeitige Lösung ist unfair, weil jedeR PrüferIn verschieden schwer ist. Nur weil man in einer gewissen Namensgruppe ist, sind die Anforderungen plötzlich viel höher. Bei einigen Prüfungen gibt es Durchfallsquoten zwischen 10% und 80% je nach PrüferIn.
Diskussion:
Clara: Ich denke schon, dass das möglich wäre, da die schwierigen PrüferInnen dann ohne Prüflinge dastünden und somit zum Umdenken gezwungen würden. Auch würden die anderen PrüferInnen sie unter Druck setzen bzw das Gespräch mit ihnen suchen und sie so uU zum Umdenken bringen könnten. Abgesehen von den administrativen (anfänglichen) Schwierigkeiten finde ich, dass die freie PrüferInnenwahl eine wichtige Forderung ist, da somit einfach mehr Fairness anstelle von Willkür in Bezug auf den Studienerfolg vorherrschen würde, was unbedingt erstrebenswert wäre!
Max: Ich glaube es ist nicht administrierbar weil sonst sitzen gewisse Prüfer ohne irgendeinen Prfüling da (Brauneder, Tipold, etc.), aber freie Prüferwahl ab dem 2. Antritt wäre sinnvoll und machbar!
UNBEKANNT: Ich möchte dazu anmerken, dass es früher am Juridicum sehr wohl freie Prüferwahl gegeben hat bzw anschließend ein Präferenzsystem eingeführt wurde. (3 Prüfer wurden angegeben, einen bekam man sicher zugeteilt). Ich unterstütze daher diese Forderung zu 100%!
lorenz: als erster schritt sollten zumindest die "fragenkataloge" der profs angeglichen werden. dann kann es wenigstens nicht mehr so sein, dass man für manche viel mehr stoff lernen muss als für andere
josef: Ich denke, das Ziel sollte sein: Freie PrüferInnenwahl schon beim 1.Antritt damit die betroffenen ProfessorInnen ihre Prüfungsmodalitäten überdenken. Sollte dies auf zu viel Widerstand stoßen, dann ist Max' Alternativvorschlag schon sinnvoll. Eine weitere Möglichkeit wäre: Freie PrüferInnenwahl bis zu einer bestimmten Anzahl von Studierenden (um nicht einen einzelnen Professor bzw. eine einzelne Professorin zu überfordern). Das Problem ist: es bleibt unfair, da einige trotzdem bei einer unbeliebten Lehrperson "hängen" bleiben. Doch unfair ist das System auch jetzt schon.
Bianca: Es wäre vielleicht auch sinnvoll, wenn die Prüfer gleiche oder zumindest ähnliche Anforderungen an die Studenten/innen stellen würden (hier stimme ich Lorenz zu). In diesem Fall wäre es egal ob man seinen Prüfer frei wählen darf oder nicht, weil die Maßstäbe gleich hoch gesetzt wären.
Max: Ich denke, dass die Profs mit dem Argument der "Lehrfreiheit" jedes Ansinnen die Inhalte anzugleichen recht schnell "killen" können und das auch eher "unantastbar" ist. Außerdem seh ich da die Gefahr, dass man sich beim kleinsten gemeinsamen Nenner (also eher das höhere als das niedrigere Level) trifft!?
Mathias und Simon: Wir glauben, Präferenzsystem geht schon in die richtige Richtung bzgl. Kompromiss zwischen fair und realisiebar. Wir wissen, dass das Punkte-Anmeldesystem nicht gerade beliebt ist, aber wäre etwas vergleichbares nicht trotzdem sinnvoller als alphapetische Zuteilung? Ich stelle mir vor, dass man eine Präferenzreihung der PrüferInnen erstellt, event. auch mit Punkten für bestimmte Fächer. Wer dann trotzdem einen unliebsamen Prüfer erhält, weil die "beliebten" auch nur eine begrenze Anzahl an KandidatInnen übernehmen können, bleibt zwar dem Zufall überlassen. Aber wir denken, dass wäre eine Möglichkeit einerseits das Problem zu umgehen, dass manche PrüferInnen keine KandidatInnen haben und andere für nichts anderes als prüfen Zeit haben, was einfach nicht durchzusetzen sein wird. Und gleichzeitig wäre die Möglichkeit mit Präferenzen und sekundär Zufall immer noch fairer, als die völlig willkürliche Alphabetszuteilung, mit den Präferenzen sollte es sich über das Studium verteilt ca. ausgleichen. So ein System muss dann natürlich auch noch funktionierend programmiert werden *hust* und wär nur mal eine Idee....
Matthias: Ich glaube, grundsätzlich sollten schon ähnliche Bedingungen herrschen, egal welche/r Prüfer/in prüft, denn es kann doch nicht sein, dass auf Grund des Nachnamens das Studium für ein/e Student/in viel schwieriger ist als für eine/n andere/n. Ich finde daher sollte zumindest die freie PrüferInnenwahl unsere Forderung sein; was nach der HörerInnenversammlung und eventuell nach den Gesprächen mit dem Rektorat usw. wirklich herauskommt ist dann natürlich eine andere Sache. Als Verhandlungsbasis sozusagen ist die freie PrüferInnenwahl mMn durchaus geeignet.
Manuela: Ich schließe mich der Forderung nach einer freien PrüferInnenwahl an, mit dem ähnlichen Argument von Clara. Ich glaube insbesondere, dass dies schon deshalb möglich wäre, da jeder Prüfer/jede Prüferin pro Prüfling einen gewissen finanziellen Betrag bekommt und deshalb schon nicht wollen wird, dass er/sie prüflingsfrei dasteht, dh auch Tipold & Co werden nicht zuerst umdenken müssen, um anders zu prüfen. Schon allein der finanzielle Nachteil wird sie dazu bringen, anders zu handeln. Wenn dann auch noch ein Umdenkprozess einsetzt, wäre es natürlich ideal!
Anja: Den finanziellen Beitrag, den ein Professor pro Prüfling erhält, ist gering und fällt kaum ins Gewicht. Jeder Professor kann ein Vielfaches verdienen, wenn er in der selben Zeit ein Gutachten schreibt. Prüfungen abhalten ist für die meisten Professoren eher eine lästige Pflicht. Insofern ist davon auszugehen, dass die leichteren Prüfer, die bei einer freien Prüferwahl mit Kandidaten überschwemmt werden, sehr bald strenger werden und damit das Niveau der Prüfungen ansteigt. Insgesamt fände ich trotzdem eine freie Prüferwahl (mit Präferenzsystem; anders ist das nicht umzusetzen) durchaus positiv. Die Prüfungen wären zwar schwerer, aber immerhin wäre die Notengebung fair und vergleichbar. Man muss sich bei dieser Forderung aber schon im Klaren sein, dass vermutlich nicht die schwereren Prüfer leichter, sondern die leichteren Prüfer schwerer prüfen werden.
Wieviel verdient ein Professor Eurer Meinung nach so pro Prüfling? (Habt Ihr die Abschaffung der Prüfungstaxen verschlafen?)
2.2 FÜMs abschaffen
- FÜM 1 ist eine skurrile "Zusammenwürfelung" von verschieden Fächern (Röm.-Recht, Europarecht, Völkerrecht und die ominösen "System und Methoden"-Fragen). Europarecht und Völkerreicht ist im 1. Abschnitt ein Fremdelement und wird im 2. Abschnitt auch nicht benötigt.
- FÜM2 ist eine "Wiederholungsprüfung" von all dem was man bereits gelernt hat und auch bereits geprüft wurde. Sie wird als die größte Herausforderung am Weg zum Mag. empfunden.
- FÜM3
Diskussion:
Josef: Europarechtliche Grundlagen sind im 1.Abschnitt schon wichtig, da viele Bereiche des 2.Abschnittes auf europarechtlicher Grundlage bestehen. In der Agru kam der Vorschlag, dass für Europarecht bzw. Völkerrecht eine PÜ reiche und keine Prüfung ieS nötig ist.
Max: also Völkerrecht hat einfach 100%ig nichts im 2. Abschnitt zu suchen, bei Europarecht hab ich erst das gleiche argument wie Josef gebracht, aber ich muss ehrlich sagen, dass wenn ich Europarecht nicht gehabt hätte wäre mich auch nichts abgegangen... vor allem wenn ich daran denke was ich auch dem lengauer-skriptum mitgenommen habe.. ;-)
Andi: Es ist durchaus nicht so schlecht schon im ersten Abschnitt ein kleines Basiswissen für Europarecht und Völkerrecht zu bekommen. Auch um zu sehen, ob einem diese Gebiete für eine Vertiefung interessieren. Es ist aber nicht einzusehen warum sie zusammen mit RömRecht in einer riesigen Prüfung zusammengewürfelt werden. Es wäre logisch die FÜM 1 in 3 unabhängige Prüfungen zu splitten. Europarecht und Völkerrecht könnten eine normale Vorlesungsprüfung sein.
Max: @Andi... also basiswissen ist nie schlecht, aber in dem fall einfach nicht weiter benötigt. die EMRK ist vermutlich öfter relavant für den 2. abschnitt als Völkerrecht und wird auch nicht behandelt. Die frage muss sein: Wenn wir den Studienplan ganz neu erfinden würden, würden wir das auch wieder dort hintun (und vor allem warum gerade das)?! Also ich persönlich würde es nicht tun.. Die Einzelprüfungen wären vermutlich eine erleichterung, aber die sinnhaftigkeit bleibt für mich weiter fraglich!?
Dominika: Frage - worin liegt eurer Meinung nach der Sinn von FÜMs? Sind wir prinzipiell gegen fächerübergreifende Prüfungen? Damit könnte aber (wenn auch nicht gewollt) über die "Forderung" - ich mag das Wort nicht - kommuniziert werden, dass man auch gegen fächerübergreifendes Lernen ist - sollte man vielleicht (vorsichtshalber) klarstellen, das das nicht so ist. Fördern die FÜMs durch das fächerübergreifende Abprüfen von Stoff aufeinmal eigentlich fächerübergreifendes, Zusammenhänge erkennendes und verstehendes Lernen? Ich glaube nicht. Das Ziel muss also auf andere Weise erreicht werden, fragt sich nur wie. Bei der FÜM1 find ich den "Fächermix" auch seltsam. Europarecht soll schon von Anfang an Teil des Studiums sein und damit sich auch wirklich jeder damit zumindest ansatzweise beschäftigt, wird es wohl in der Füm1 geprüft. Idee: Die Bedeutung eines Fachgebietes wird nicht über das Existieren oder Nichtexistieren einer Prüfung zu diesem Fach gemessen (zumindest sollte es das nicht). Jeder kann selbst entscheiden, in welcher Form er sich die Grundlagen aus Europarecht und Völkerrecht aneignet, die er für den zweiten Abschnitt braucht.
Max: @Dominika... also ich hab bei der FÜM1 nicht im geringsten das gefühl gehabt, dass hier etwas in der Prüfung "Übergreift" das mag aber bei der FÜM2 sehr anders sein (weil 3 verwandte Fächer)... Ich glaub aber noch immer nicht, dass man Europarecht und Völkerrecht im 2. Abschnitt auch nur irgendwie mehr braucht als andere Fächer aus dem 3. Abschnitt...
Dominika: @Max - ja, nicht mehr als Fächer aus dem 3. Abschnitt, aber Mini-Grundlagenwissen von z.B. Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht wird im Teil ÖffentlR der Einführung geprüft und Europarecht/Völkerrecht eben in der Füm1. 1. Abschnitt als Einführungsabschnitt in verschiedene Bereiche, die einem später noch begegnen und die sie halt irgendwie auch in Prüfungen untergebringen wollen (Füm1 als Zusammenwürflung von Rechtsquellen/-grundlagen, die auf "unser" Recht Einfluss haben - RömR als historische Grundlage und ER/VR als moderne)
Mathias und Simon:
- Die FÜMs (jedenfalls die 1., die anderen kennen wir noch nicht) sind wirklich hauptsächlich Schikanen, gleichzeitig dürfen wir uns nicht der Unterstellung aussetzen, gegen vernetztes, fächerübergreifendes Denken und Lernen zu sein, das - im Gegenteil - sogar besonders gefördert gehört. Was haltet ihr z.B. von je einem (freiwilligen?) Kurs / einer Übung im 2. und 3. Abschnitt, dessen Ziel es ist, die fächerübergreifenden Zusammenhänge herzustellen und aufzuzeigen? Also z.B. im 2. Abschnitt wie bauen AR und UR auf Bürgerlichem auf, wo ist das Strafrecht als Grenze / Richtwert besonders relevant usw. oder im 3. Abschnitt, um zu zeigen wie sich die privatrechtlichen Fächer im öffentlich-rechtlichen Rahmen eingliedern, wo es wieder Bezüge gibt usw. Dazu könnte man auch Fälle lösen o.Ä. Wir denken, dass so grundsätzliche systematische Dinge oft bis zum Ende vom Studium nicht wirklich klar sind und dauerhaft sitzen, was alle gelernten Details relativ wertlos macht. Im Rahmen eines Kurses / einer Übung könnte man den FÜM-Prüfungsdruck wegnehmen und durch die kontunierliche Beschäftigung über ein Semester wirklich zum Verständnis beitragen.
Matthias: Also FÜMs die Fächer miteinander verknüpfen und die dazu anregen, fächerübergreifend zu denken, sind ja nichts Schlechtes. Aber die FÜM1 (kann nur von der reden) ist eben nicht fächerübergreifend in dem Sinn. Ganz abgesehen davon, ob es sinnvoll ist, Völker- und Europarecht im ersten Abschnitt schon anzufangen, wäre es doch wenigstens etwas, wenn man in diesen 2 Fächern im Rahmen der Prüfung Verknüpfungen erstellen müsste, was ja durchaus im Rahmen des Möglichen wäre. Wie dann RömR dazupasst, übersteigt mein Denkvermögen.
2.3 Mehr Grundlagenwissen statt Detailwissen
Es scheint fraglich, dass wir bei Prüfungen von einigen ProfessorInnen nur nach "Details", statt nach Verständnis und dem Umgang mit dem Gesetz geprüft werden. Detailwissen wird tendenziell sehr schnell wieder vergessen. Der Umgang mit dem Gesetz und gute juristische Argumentation wird nur zum Teil gefördert und überprüft. Bei schriftlichen Prüfungen muss man in kürzester Zeit die auswendig gelernten Meinungen abarbeiten. Nur selten findet eine "Schnitzeljagt" durch das Gesetz statt, was aber das Arbeiten mit dem Gesetz besser überprüft.
Diskussion
Bianca: Es wäre sinnvoll, wenn man bei Prüfungen bereits auf seinen Beruf vorbereitet wird und einem Falllösungstechniken näher gebracht werden und nicht einfach nur die sture Wiedergabe von Details, die man auch in jedem Fachwörterbuch nachschlagen kann. Meist soll man auch einfach nur die Meinung der Professoren, die im Skriptum stehen wiedergeben, ohne das auf eigene Formulierungen und Denkweisen Rücksicht genommen wird oder diese auch nur in irgendeiner Form gefördert werden.
Mathias und Simon: Ein Kurs / eine Übung, zu juristischer Methodik wäre wohl sinnvoll. Das meinen wir nicht im Sinne von auswendig gelernten Interpretationsmethoden, wie z.B. im Rahmen der Einführung, sondern als Raum, wo Studierende selbst an praktischen Fragenstellungen mit Methoden arbeiten und üben können. Dazu gehört einfach mal einen Kodex zur Hand nehmen und systematisch mit dem Gesetzesaufbau zu arbeiten, basierend auf gelernten Rechtsinstituten / Konzepten / Logiken Analogien zu versuchen, juristische Recherche usw... Also einfach alles, was es ermöglicht, nicht nur Stoff zu lernen sondern die zugrundeliegenden Konzepte selbst zu durchdenken und anzuwenden. Außerdem wär's auch ein beitrag zu mehr Wissenschaftlichkeit, siehe oben.
@Bianca: Die Uni ist eine theoretische, wissenschaftliche Ausbildung. Da wird man eben nicht auf den Beruf vorbereitet, das war schon immer so und soll mMn so bleiben. Ich bin gegen die Pauschalverurteilung, dass immer nur Details gezapft werden, das stimmt nämlich nicht. Bei eigenen Formulierungen hat man das Problem, dass man sich zu "unjuristisch" ausdrückt. Wenn Prüfer darauf Wert legen, kann man ihnen das nicht absprechen. Präsentierst du einem Prüfer deine eigene "Lehrmeinung", wirst du ihn damit sicher beeindrucken können.
3. Vereinfachungen
3.1 Live-Streaming von Einführungsvorlesungen
Die Einführungsvorlesungen und auch die VOs aus Rechtsgeschichte werden im AudiMax abgehalten. Dieser bietet Platz für 800 Studenten obwohl es jedes jahr 2000 Erstsemestrige gibt. Mittels Live-Übertragung (keine Speicherung) ins Netz könnten nicht nur sehr viel mehr Leute der Vorlesung beiwohnen, sondern auch die Vorlesung in einem kleineren Saal (weniger Kosten, bessere Auslastung) gehalten weren. Eine Wahl zwischen Vorlesung/streaming soll gegeben sein. Es muss geprüft werden ob die Professoren dazu zustimmen. Auf anderen Unis (BOKU) ist das Streaming aber bereits im Einsatz und üblich.
Diskussion
warum keine speicherung? ist z.b. bei publizistik ganz normal --> vorteil: man kann sich vorlesungen auch zu hause nocheinmal anschauen/anhören (auch nur teilweise) wenn man manche dinge nicht ganz verstanden hat, oder zu der zeit arbeiten muss/aus sonstigen gründen keine zeit hat
Max: Naja, ich hab schon von einigen Profs. gehört, dass Sie das unangenehm finden würden weil sie dann genau nachdenken müssten was sie sagen usw. (Zitiat Prof. Schauer bei der VO zum AT1 wegene Diktiergeräten) Aber man kann es ja offen formulieren (Live-Übertragung und bei Einverständniss des Lehrenden auch Speicherung)
Bianca: Man könnte das Live streaming ja auch so einrichten, dass man sich mittels seiner Matrikelnummer auf der Seite einloggen muss. So ist es sichergestellt, dass dieser Service nur Studierenden der betreffenden Unis zugute kommt und keinen Außenstehenden. (Vielleicht wäre es den Professoren dann auch nicht so unangenehm)
Per Mail: Das ganze nur als Podcast, weil technische einfacher, dafür abgespeichert und jederzeit zum abrufen
3.2 Bessere Betreuungsverhältnisse
"Übungen" werden bespielsweise oft im U10 (ca. 300 Personen) abgehalten. Ein "Üben" kann bei einer solchen PÜ wohl nicht mehr möglich sein da das Betreuungsverhältniss unmögich ist. Es braucht mehr Lehrpersonal und auch ev. mehr "Übungsstunden" pro Professor.
3.3 RDB-Zugang
Im Bereich des Uni-Netzes ist es den Studierenden bereits möglich, die Datenbanken der RDB kostenlos zu nutzen. Wünschenswert wäre, wenn sie auch von zuhause und anderen Orten nach Anmeldung mit der Matrikelnummer kostenlosen Zugriff hätten. Dies würde Recherchearbeit deutlich einfacher machen. Außerdem sollte gewährleistet sein, dass Studierende bereits früh im Studium auf die Möglichkeit der Nutzung der RDB hingewiesen werden.
FRAGE: Gibt es das nicht mehr? Ich habe die verschiedenen Rechtsdatenbanken in letzter Zeit hauptsächlich über meinen Zugang in der Arbeit benutzt und weiß daher nicht, was zur Zeit Sache ist. Allerdings gab es zumindest bis vor nicht all zu langer Zeit einen Zugang zu vielen Rechtsdatenbanken (RDB, LexisNexis, Beck online...), wenn man auf einem PC des Juridicums war oder im Juridicum mit einem eigenen PC im Netzwerk war. Wäre froh über diesbezügliche Aufklärung. Danke, Flo
Nico @ Flo: Eben, wenn man auf einem PC des Juridicums war oder im Juridicum mit einem eigenen PC im Netzwerk. Manche arbeiten halt auch gerne zuhause...
Diskussion:
also an den computern am juridicum ist es auf jeden fall möglich! keine ahnung ob es mit dem eigenen laptop funktioniert - noch nicht probiert... f.
Lorenz: ja, mit eigenem pc am juridicum geht es! es müsste jedoch auch von überall aus per vpn möglich sein
Josef: Meines Wissens nach ist das Problem jenes, dass die Datenbanken zwar im Bereich der Unis abrufbar sind (auch mit eigenem notebook), jedoch dies von zu Hause oder anderen Orten nicht kostenlos möglich ist. Das sollte für Studierende aber auf jeden Fall gewährleistet sein (es soll ja auch das selbstständige Recherchieren stärker gefördert werden).
Weiters sollte den Studierenden stärker vermittelt werden, dass es die RDB überhaupt gibt, da ich glaube, dass viele von der Existenz gar nichts wissen.
Max: Also ich gehöre zu denen die nur wissen dass es da "etwas" gibt ;-)
Dominika: Ich glaube das Problem ist, RDB ist teuer und Kanzleien, die StudentInnen beschäftigen, sollen nicht kostenlos zu den Inhalten kommen, indem sie diese anweisen, sich über ihre Matrikelnummer einloggen. Daher ist der Zugang "campusgebunden". Über so einen "Tunnel" (http://www.univie.ac.at/ZID/vpn/) hat dort aber jeder Studierende von seinem Laptop aus Zugriff. Cool wär's für uns natürlich schon, wenn wir von überall aus Zugriff hätten.
3.4 Schnellere Prüfungsauswertungszeiten
Ergenisse werden teilweise erst 1 Woche vor dem nächsten Prüfungstermin bekanntgegeben (z.b. Jänner/März-Termine)
Diskussion:
UNBEKANNT: Das halte ich für nicht durchführbar, wenn die Institute nicht mehr Personal zugebilligt bekommen. Da wird schon sehr am Limit gearbeitet und korrigiert. Besser, es dauert etwas länger, als daß dann schneller 5-er verteilt werden, weil es sich zeitmäßig nicht ausgeht.
stellt sich die frage wieso prof.dr. tipold meist schneller als alle anderen ist obwohl er nicht weniger studenten zugeteilt hat!!
Vielleicht weil er sich die Benotung leichter macht? Fünf -Fünf -Fünf - ...
Max: bei der letzten TDP im oktober war tipold einer der letzten... außerdem geht es glaub ich eher um z.b. die einführungsprüfung (da haben wir z.B. die Ergebnisse wirklich erst 1 woche vorm nächsten termin bekommen)
Dominik: warum ist der tipold eigentlich hier so oft thema? der typ ist einfach methodisch aufs äußerste korrekt und weniger von der laune abhängig. ist doch auch mal was schönes neben schwammigen formulierungen und einser orgien a la arbeitsrecht! die zeiten sind bestimmt NUR über mehr personal zu ändern.
3.5 Freier Zugang zum Jus-Studium
Wäre eine Zukunfts-Forderung da ja Jus das zweitbeliebteste Fach ist und wohl bei einer eventuellen Ausweitung der Zugangsbeschränlungen weit oben auf der Liste stehen würde - oder?
Diskussion:
Philipp: Jaja das Audimax lässt grüßen. Freie Zugang, bessere Betreuungsverhältnisse, mehr Lehrpersonal etc.
Dominik: irgendwann hören die ressourcen auf (ja, auch bei nun unglaublichen 34 millionen mehr), ich finde also, dass eine diskussion nicht unangebracht wäre. wobei ich nc für eher unpassend empfinde. aber knock out prüfungen (wie sie jetzt schon vorhanden sind) find ich zumindest in der anfangsphase gut.
Yvonne: Ja irgendwie wird man die Ressourcen verteilen müssen.Bin aber auch gegen einen NC weil die verschiedenen Maturen ja auch nicht vergleichbar sind (AHS/HAK/HTL/Ausland) und stark von den Lehrern abhängen. Eingangsprüfungen oder Knock-Outs sind da sicher die fairere Lösung.
Moritz: Also ich bin absolut gegen NC oder Knock-Outs, weil ich nicht Leute vom Studieren am Juridicum abhalten möchte. Ja natürlich besteht die Problematik des Bugets aber ich finde es sehr zynisch @Dominik von dir so zutun als wären 34 millionen tatsächlich mehr als eine billige Notabspeißung, die Unis bekommen 1,3% des BIP's das heißt an die 40 Milliarden da sind 34 Millionen nicht einmal ein Tropfen auf dem heißen Stein. Das Buget muss gesteigert werden min auf die 2% Marke, dem Beispiel anderer europäischer Länder folgend. Ich wäre sehr dafür, wenn wir da nicht so konservativ und regressiv denken würden und den freien Uni Zugang endlich als das ansehen, was er ist, eine Grundvorrausetzung für eine gebildete und entwickelte Gesellschaft, somit ein Muss für jeden Staat. Das Buget muss an ihn angepasst werden nicht umgekehrt.
3.6 Zentral organisierte Anlaufstelle für LV Mitschriften (per Mail)
Vorschlag war, dass die FV Studenten welche ohnehin mit dem PC eine Mitschrift von VOs machen, diese für "ein paar Euro" abzukaufen und online zu stellen.
pia: woher soll das geld kommen? wer garantiert die richtigkeit/vollständigkeit? es besteht ja auch die möglichkeit, dass leute ihre unvollständigen mitschriften verkaufen, um sich einen kaffee zu verdienen und niemand kann wissen, ob die wirklich vollständig sind
4. Interdisziplinäres Denken
4.1 Gesellschaftspolitische Inhalte
Die vormals viel engere Bindung zur Politikwissenschaft und zur Volkswirtschaft ist kaum noch vorhanden. Aktuelle, relevante Themen werden kaum behandelt, womit auch ein wenig der Bezug zum dynamischen Prozess der Gesellschaft fehlt. Für mehr Tagesaktualität und Ausweitung der statischen Lehrveranstaltungsinhalte!
Fächer die den Hintergrund weiter beleuten wären sehr wichtig. Wir wollen keine Fachidioten werden. Jedes Gesetz regelt praktische Sachverhalte aus dem Leben und die sollte man als Jurist in der Lage sein zu verstehen.
Diskussion
Bianca: Viele Professoren legen einem ans Herz den Standard oder die Presse zu lesen. Ich würde es auch sinnvoll finden, vielleicht besonders im ersten Semester bei den Einführungsvorlesungen (oder prinzipiell bei Vorlesungen), bevor man sich dem regulären Stoff widmet eine kurze Diskussionsrunde über aktuelle Themen zu starten. So geht auch der Bezug zu den aktuellen Geschehnissen nicht verloren.
4.2 Wiedereinführung der nichtjuristischen Wahlfächer
Für den späteren Beruf ist es sicher mindestens genauso nützlich sich nichtjuristische Kompetenzen anzueignen.
Stichwort ist hier vor allem die Fremdsprachenkompetenz. Der Wahlfachkorb Legal English Competence ist durchaus ein Schritt in die richtige Richtung. Es wird aber am Juridicum nicht möglich sein für alle Sprachen einen Wahlfachkorb einzurichten. Es sollten daher universitäre Sprachkurse angerechnet werden.
Diskussion: Andi: Diesen Punkt könnte man auch mit dem Punkt "Ausweitung des Wahlfachangebotes" zusammenschließen.
Du kannst an der Uni fast jede Lehrveranstaltung freiwillig besuchen und meistens auch die Prüfung dazu ablegen. Eine Verpflichtung zu nichtjuristischen Wahlfächern führt nur dazu, dass "leichte" Lehrveranstaltungen von Leuten überrannt werden, die Null Interesse am Stoff haben und nur wegen dem Zeugnis dort sind. Daher bin ich gegen diese Forderung.
4.3 Sinnhaftligkeit von "Medienkompetenz"
Ich habe das Modul noch nicht gemacht. So viel ich gehört habe ist es aber "Basics" die unsere Generation großteils mit der Muttermilch aufgesogen hat.
Diskussion:
Medienkompetenz I ist wissenschaftliche Recherche in Datenbanken. Ich finde es durchaus sinnvoll und versteh nicht ganz warum man sich das mit ein paar elarning Veranstaltungen ersparen kann.
Mathias und Simon: Momentan ist es oft ein Schein, den jeder möglichst schnell und einfach hinter sich bringen will. Wenn wirklich juristische Methoden gelehrt werden (siehe oben, Recherche aber auch praktische Arbeit mit Gesetzestext, Interpretation, Analogie, usw...) aber sicher wertvoll.
Manuela: Ich glaube grundsätzlich auch, dass die Idee hinter der Einführung der JMK eine gewisse Sinnhaftigkeit aufweist. Jedoch finde ich die JMK 1 didaktisch absolut nicht gelungen, da sie geblockt stattfindet und gerade Feinheiten in der juristischen Recherche einfach mehr (regelmäßige) Übung verlangen als zwei Halbtage mit 30 Minuten Pause. Bei der JMK 2 stellt sich das selbe Problem wie bei allen anderen Pflichtlehrveranstaltungen: Mit Glück und dem/der richtigen LV-LeiterIn lernt man dabei etwas, mit Pech studiert man stur Zitierregeln... Gut finde ich die Idee von Perner/Spitzer, die die JMK mit einer Übung verbinden. Da verliert die ganze Sache ihre Außenseiterhaltung und die praktische Anwendung wird auch leichter gelernt.
5. Mehr Geld für Bildung oder „Kostenersparnis im Studium“
5.1 Gratis Online-Skripten
Die Beschaffung von Lernmaterial ist für die Studierenden am Juridicum extrem teuer. Einzelne Bücher kosten teilweise weit über 50 Euro. Selbst Skripten haben einen nicht geringen Preis. Es wäre deshalb sinnvoll, in den Fächern, wo Skripten zum Einsatz kommen (wie z.B. in der Einführung), diese für die Studierenden online und gratis zur Verfügung zu stellen. Dies würde eine klare finanzielle Erleichterung darstellen.
Diskussion:
Max: Bei Latein wurde das bereits gemacht... Also möglich wäre es sicher! Das Ausdrucken empfand ich damals aber auch irgendwie nervig und wirklich nur digital könnte ich nicht damit arbeiten. Aber als Alternative wäre es sicher nicht negativ. Fraglich scheint mir ob die Profs. da mitmachen, weil schließlich ist das ja ein gutes "Körberlgeld" und der MANZ wird sich da auch nicht freun..
Dominika: möglicher Einwand - in Vorlesungen (ich denke da z.B. an Bürgerliches Recht (Schauer, Jud), Strafrecht (Fuchs), Zivilverfahrensrecht (Konecny)gibt's "eh" Handouts, die im Ergebnis (wenn man sich alle Seiten ausdruckt) Skripten ergeben, für alle frei zugänglich sind (weil online angeboten und abgesehen von den Kosten fürs Ausdrucken und Papier "kostenlos") - oder ist mit dieser Forderung einfach gemeint, dieses "Handoutsystem", wie es von manchen Professoren gepflegt wird, auszubauen? Was sind außer der "Einführung" Fächer, wo Skripten zum Einsatz kommen? Die Idee (die ich eigentlich schon gut finde) wird bei 3x11€ (oder Kosten die Skripten mittlerweile mehr) nicht so ziehen...
Josef: Ich glaube, um die Besorgung der Bücher kommt man für gewöhnlich nicht herum, selbst wenn man alle VOs besucht und die Handouts ausdruckt (für viele Studierende ist es jedoch zeitlich oft nicht möglich die VOs zu besuchen weil sie arbeiten müssen etc.) Skripten gibts z.B. auch in Rechtsgeschichte, Völker- und Europarecht für die FÜM1. Ansonsten sind doch teilweise Orac-Skripten ausreichend (wie beim ATII des Strafrechts). Natürlich würde sich die Begeisterung des Orac-Verlags in Grenzen halten... Das Ausdrucken finde ich nicht so schlimm. Mit meinem Laserdrucker ist alles ruck-zuck gegangen. Trotzdem sollte als Alternative ein gedrucktes Handout zum Kaufen zu einem kleinen Unkostenpreis zur Verfügung stehen. Prinzipiell denke ich, dass die Studierenden auch schon über kleine Kostenersparnisse froh sind.
Matthias: Ich glaube, gerade für die Beschaffung der Büche wäre doch das schwedische Billig-Kredit-Modell angebracht. Wenn Studierende einen Kredit in einer gewissen Höhe pro Monat/Semester (genau weiß ich leider nicht, wie das in Schweden gehandhabt wird) vom Staat bekommen, wäre es doch viel einfacher, die Kosten für die Bücher/Skripten im jeweiligen studentischen Budget unterzubringen. Den Kredit müssen die Studierenden dann innerhalb von 7 Jahren glaub ich nach Abschluss des Studiums zurückzahlen.
Peter: Das schwedische Modell finde ich super aber ich glaube nicht das es ein Kredit ist sonder ein Dahrlehn also ohne Zinsen, was ich natürlich viel besser finde. So weid ich gehört habe bekommen sie € 470 Euro im Monat was wenn man die Kinderbeihilfe auch noch dazu rechnet fast € 700 ergibt womit man schon ganz gut über die Runden kommt. Ich finde das eine wirklich sinnvolle Lösung. Was ich mir noch wünschen würde wäre das die Uni oder das Juridicum mehr die Studierenden unterstützt mehr Praxis im Juristischen Berufen schon wärend des Studiums zu bekommen, und das man dies auch mit dem Lehrplan vereinbaren läßt.
5.2 Aufstockung der Lehrbuchsammlung
Die wirklich wichtigen Bücher gibt es meist nur zur Tagesentlehnung. Hier sollte es (gerade für sozial Schwache) die Möglichkeit des Ausborgens geben.
Diskussion:
Vorschlag (Max): Wie wäre es z.B. mit einer "Gebühr" für diesen Zusätzlichen Teil des Angebots (nicht für das bestehende). Damit könnte die Uni den Ankauf der neuen Bücher finanzieren und es bort sich auch nicht jeder ein Buch aus was er garnicht braucht. Da aber z.B. ein "Benke/Meissel" dann von 4-5 Studenten verwendet werden kann bis er nicht mehr "akutell" ist wäre es deutlich billiger für die Studenten!
Dominika: Kann mich mit dem Vorschlag irgendwie nicht anfreunden. Es wär zwar nicht "ideal", aber zumindest eine Verbesserung. Gemeint ist: Die Bücher, die man zusätzlich ankauft, werden gegen Gebühr entlehnt, oder? Damit ich's mir vorstellen kann, wie hoch könnte die Gebühr sein?
Max: Naja wenn der Benke z.B. €30 kostet (keine Ahnung wie viel wirklich) und für 6 Semester aktuelle Literatur ist, dann könnte man ihn z.B. für €5 pro Semester verborgen und macht einen "schwazen Nuller". Das wäre sozusagen eine einfachere und von der Uni organisierte Version der "Bücherbörse". Das wäre sozusagen für eine Art "Semesterentlehnung" zusätzlich zur Tages/Monatsentlehnung die sowieso ausgebaut werden muss...
6. Universitätspersonal
6.1. Keine prekären Dienstverhältnisse an den Unis
Derzeit werden die AssistentInnen auf 1 Jahr (oder 2 Jahre?) eingestellt und NICHT VERLÄNGERT weil die Uni Wien Angst hat, dass ein "Kettenvertrag" entsteht und sie die Leute damit praktisch unbefristet wären. Es ist damit schwer zu planen und in das System "reinzukommen".
Diskussion Josef: Ganz genau weiß ich es auch nicht. Allerdings hat man versucht, im neuen UG (§109) eine gesetzliche Regelung für die Rechtfertigung von Kettenarbeitsverträgen zu finden. Wichtig ist, dass man der Praxis, die Leute nur befristet einzustellen, Schluss ist.
Mathias und Simon: In der momentanen Lage sehen viele wirklich talentierte und exzellente JungakademikerInnen keine Zukunft an einer österreichischen Uni, entweder sie gehen ins Ausland oder sie landen in der Praxis. Langfristige Verträge, Projektförderungen, die Möglichkeit wirklich selbstständig zu forschen, Aufstiegschancen, angemessenes Gehalt usw. müssen dazu beitragen, diese Entwicklung wieder umzukehren. Österreichische Unis brauchen die Besten!
Kennt jemand ein paar Beispiele für Jus-Absolventen, die wegen dem österr. Gehaltsschema ins Ausland gehen? Ich halte das nämlich für ein Gerücht. Mit dem, was man im Jusstudium lernt, kann man im Ausland praktisch nichts anfangen (außer vielleicht Europarecht). Die "Besten" im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht bleiben sicher im Land. Und mit dem Einkommen von Spitzenanwälten kann und soll die Uni nicht mithalten. Ein Postdoc verdient an der Uni übrigens bestimmt nicht viel weniger als ein Konzi.
6.2. Frauenquote
Max: Ich würde gerne diesen Punkt auch diskutieren, da er im AudiMax sehr großes Thema war und hier bisher garnicht vorgekommen ist. Ich bin bekanntlich ein Freund der Gleichberechtigung, aber beim Feminismus ab einem gewissen Ausmaß (siehe AudiMax) eher ein Zweifler, aber ich denke es gehört unbedingt besprochen. *VerwunderungWarumIchDerErsteBin*
Josef: Schwierig. 50% Frauenquote bei Neubesetzungen? Die Frage ist, in welchem Zeitraum? Die 40%-Quote in allen Uni-Gremien gibt es soweit.
Max: Also ich warte auf Kommentare der Mädels.. ;-) Ich persönlich halte von Quoten garnichts und wäre für eine Formulierung wie "Bei Nachbesetzungen soll auf Ausgewogene Geschlechterverteilung geachtet werden" oder so... ich denke, das ist sicher von den meisten Studierenden unterschreibbar, aber sicher nicht genug für viele in der AGRU - oder!?
Betty: Ich würde aber sagen, dass dieses Thema gerade am Juridicum nicht so brisant ist, da wir etliche Frauen in hohen Positionen haben: Jud, Fischer-Czermak, Palten, Rudolf am Zivilrecht; Reindl ist sogar Institutsvorstand am Strafrecht; Lengauer bei Europarecht und Vizedekanin; Reiter-Zatloukal ist Professorin in Rechtsgeschichte; Windisch-Graetz gilt als "hohes Tier" im Sozialrecht; Kucko-Stadlmayr in Verfassung;... Die Mehrzahl der AssistentInnen ist weiblich. Also alles in allem ist die Diskrepanz bei uns bei weitem nicht so groß wie an anderen Instituten, weshalb ich denke, dass dieses Thema auch nicht so ziehen wird.
Anja: Da bin ich anderer Meinung. Palten, Reindl, Lengauer und Windisch-Graetz sind alle nur außerordentliche Professorinnen. Sieht man vom Zivilrechtsinstitut ab, das mit Jud, Fischer-Czermak und Wendehorst gleich drei ordentliche Professorinnen hat, gibt es am ganzen Juridicum ansonsten nur Bajons, Kucsko-Stadlmayer und Fischer-Czermak. Das ist im Gegensatz zu(wenn ich richtig gezählt habe)32 männlichen Professoren schon recht wenig. Ganz besonders, wenn man bedenkt, dass die Mehrzahl der Assisstenten weiblich sind und das Verhältnis im Mittelbau in etwa ausgeglichener ist. Das zeigt schon, dass es beim Zugang zu den ordentlichen Professuren immer noch Ungleichbehandlungen gibt. Allerdings hat sich in diesem Bereich in den letzten Jahren auch schon einiges getan. Noch vor etwas mehr als 2 Jahren war Fischer-Czermak die einzige (!) ordentliche Professorin am ganzen Juridicum.
Beata Verschraegen nicht vergessen.
6.3. Lehrveranstaltungsevaluierung
Die Ergebnisse von LV-Evaluierungen sollten für Studierende jederzeit leicht abrufbar sein.
Anmerkung: Ich weiß nicht, wo dieser Punkt am besten dazu passt. Hier erschien er mir noch am ehesten passend.
Allgemeiner Hinweis an die AGRU: Meines Erachtens nach läßt sich die AGRU viel zu sehr von der FV instrumentalisieren und vereinnahmen. Unsere FV hat seit Jahren nichts (!!!) zustandegebracht, außer Verschlechterungen. Sie holt sich regelmäßig neue Studienpläne ab, als daß sie über solche verhandelt. Als Verhandlungserfolge wurde uns bislang die Vermeidung solcher Dinge verkauft, die wohl selbst unter den Profs strittig, für nicht durchsetzbar und umsetzbar gehalten wurden (zB kommissionelle Prüfungen, Prüfungswiederholung bei einem 4er) und daher leicht der FV als Verhandlungs'erfolg' zugestanden werden konnte. Und die Profs konnten sich danach fast sicher sein, daß auch in Hinkunft wieder dieselbe Partie 'verhandeln' bzw einen neuen Studienplan abholen kommt. Achtet also darauf, daß ihr als AGRU Juridicum auftretet und vollkommen unabhängig von der FV agiert. Solltet ihr wirklich etwas erreichen, sehe ich ansonsten jetzt schon die AG-Plakate mit 'Für dich erreicht' vor mir. Und das soll nicht sein.