Diskussion:Prekäre Lebenswelten
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Ideen zur Lösung der Wohnungsprobleme
- Naja, also ich hab noch nie von einer Besetzung gehört, wo objektiv die Räume an Wert gewonnen haben. Vor allem will ja niemand von diesen Besetzer-Cliquen als Verantwortlicher dastehen oder mit seinem Privatvermögen für Schäden haften. So lange sich das nicht ändert, sind solche Leerstandnutzungsideen pure Phantasieträume.
- Ich weiß nicht wie das mit der ab/aufwertung in der praxis ist. Wenn da künstler reingehen gibts vielleicht sogar aufwertung. Ich vermute auch dass es öfter abwertung gibt, aber wie oft (80% der fälle oder 5%), keine ahnung. Kann mir aber vorstellen dass es oft keine wesentliche abwertung gibt. Was die Haftung angeht hast du Recht, natürlich erfordert (2) eine Haftungserklärung der Besetzer, und zwar auch für Schäden durch dritte, sofern die Inbesitznahme des Raumes diese Schäden ermöglicht und das Schadensrisiko insgesamt erhöht hat. Das größere Problem ist aber wohl eher dass die Leute gar nicht haften können, mangels vermögen. Es müsste also subsidiär der Staat haften wenn das möglich werden soll. (subsidiär weil man schon den üblichen mieterdruck auf die besetzer machen will ordentlich auf das eigentum aufzupassen, keine wasserschäden an die Wände zu machen usw.). Alternativ kann man von den besetzern den Abschluss einer Haftpflichtversicherung fordern - fragt sich unter welchen Bedingungen die versicherungen dazu bereit wären sich auf sowas einzulassen, dh, davon überzeugt zu sein dass das Risiko von Besetzern die Wohnung zu beschädigen, sich etwa in demselber Größenordnung bewegt wie bei 0815-mietern. Weiters sehe ich (3) als problematisch da es ja bedeuten würde dass jemand in eine seit 3 jahre ungenutze liegenschaft gehen und ein unbefristetes, kostenloses nutzungsrecht sofort erwerben würde. Das mit der einjährigen zwischennutzung ist schon eher ok, aber unbefristetes kostenloses nutzungsrecht nach 1J ist extrem, da ja der eigentümer dann eigentlich wertloses eigentum hat. Ich wäre eher für eine sich mit steigender leerstandsnutzungsdauer verlängernde kündigungsfrist. Bürdet man eigentümern ein hohes Risiko auf, durch Leerstand (der an an sich nichts schlechtes ist, wenn das gebäude derweil für nutzung bereitsteht!) Kosten zu erleiden bzw. Eigentum zu verlieren, dann wird folgendes passieren: Das Gesetz oben hat dann nicht die Wirkung dass leerstehende Räume genutzt werden, sondern es werdne schlicht alle Eigentümer Geld dafür ausgeben, ihre Räume irgendwie scheinzunutzen, damit sie nicht im sinne des GEsetzes, ungenutzt sind. Im Endeffekt hat man dann bloß volkswirtschaftliche Kosten durch die ganze Aktion. Macht man es aber so dass tatsächlich nur ungenutze ressourcen nutzbar werden, hat das ganze einen volkswirtschaftlichen gewinn (nutzen für die nutzer und keine oder moderate kosten für die eigentümer). Andereseits machen wir uns nix vor, das wird nie passieren, weil in unserem parteiensystem die Eigentümer, die dadurch maximal nichts verlieren aber sicher nichts gewinnen, eine Stimme haben aber die mittellosen nicht. Eine weichere Variante des Leerstandsnutzungsrechts wäre die, dass das Besetzerkollektiv durch besetzung einen Mietvertrag bekommt, mit einer sehr niedrigen Miete, die falls besetzer das nicht können, der staat bezahlt. Dann hätten alle was davon, außer der Steuerzahler der weder Eigentümer noch BEsetzer ist - dieser hätte einen zusätzlichen wohnbeihilfetransfer für mittellose am hals. Was aber angesichts der qualität leerstehender räume und der niedrigen miete, vielleicht ein im vergleich zu anderen transfers (sozialer wohnungsbau?) sehr günstiger transfer ist. Aber irgendwas hab ich sicher nicht bedacht. Hmm kann es sein dass es eh fast keine Leerstände gibt und das ganze ist ein Scheinthema?