Offener Brief

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Offener Brief an den Dekan (Bitte nicht weiter verlinken!!!)

Einleitung

Sehr geehrter Herr Dekan Prof. Dr. Mayer,

wir als Arbeitsgruppe Juridicum setzen uns als Teil der Uni-Protestbewegung mit der konkreten Situation unserer Fakultät auseinander. Die HörerInnenvollversammlung am 3.November, die wir mit Unterstützung der Fakultätsvertretung organisiert haben, sehen wir als großen Erfolg. Das Erscheinen von 400 Studierenden hat gezeigt, dass an unserer Fakultät großer Diskussionsbedarf besteht. In einer vierstündigen konstruktiven Diskussion im U 10 wurde über Möglichkeiten zur Verbesserung der Studienbedingungen beraten. Die anwesenden Studierenden einigten sich mehrheitlich auf 17 Forderungen.

Viele Studierende sehen Änderungsbedarf und würden daher gerne mit Ihnen über die ausgearbeiteten Forderungen diskutieren. Aus diesem Grund ersuchen wir Sie, sich am 20. 11. im Rahmen einer Podiumsdiskussion einzubringen und zu den Punkten Stellung zu beziehen.

Folgende Forderungen möchten wir im Namen der HörerInnenvollversammlung an Sie herantragen:

1. Bessere Betreuungsverhältnisse durch mehrere und kleinere Lehrveranstaltungen

Pflichtübungen mit 200 TeilnehmerInnen machen es den Studierenden unmöglich sich mit dem Stoffgebiet auseinanderzusetzen. Diskussionen können aus Zeitmangel nicht stattfinden und das Lernklima ist zwangsläufig durch Hitze und Luftmangel gestört. Um das Stoffverständnis zu vertiefen und ein angenehmes Lernklima zu erzeugen, brauchen wir daher ein größeres Lehrveranstaltungsangebot und kleineren Übungen.

2. Livestreaming und Podcasts von Vorlesungen

Studierenden, die aus verschiedenen Gründen (z.B. Berufstätigkeit, Elternschaft) keine Zeit haben bestimme VOs zu besuchen sollen die Möglichkeit haben sich von zu Hause aus Audio- oder Videomitschnitte der VOs herunter zu laden, um so den Stoff mitverfolgen zu können.

3. Freier Zugang zu Rechtsdatenbanken für alle Studierenden

Die Rechtsdatenbanken sind ein essentielles juristisches Werkzeug und müssen den Studierenden jederzeit und nicht nur auf dem Universitätsgelände zur Verfügung stehen. Jede andere Regelung erschwert den Studierenden das Studium und schränkt sie in ihrer Mobilität sowie Zeit ein.

4. Das verpflichtende Jus-Latinum abschaffen

Lateinkenntnisse sind im Studium sowie im Berufsleben von JuristInnen nicht gefragt. Interessierten Studierenden soll die Möglichkeit geboten werden, Latein als freies Wahlfach zu wählen, Latein soll jedoch keine Voraussetzung für das Jusstudium sein.

5. Abschaffung der Voraussetzungsketten sowie mehr Freiheit in der Selbstorganisation des Studiums

Die positive Absolvierung einer Pflichtübung bedeutet nicht, dass man genügend auf eine Prüfung vorbereitet ist. Abhängig von den PflichtübungsleiterInnen sind PFs unterschiedlich schwer und decken unterschiedliche Stoffgebiete ab. Ob Studierende sich zum Prüfungsantritt bereit fühlen, können sie selbst entscheiden! Es kostet Zeit und Geld wenn Studierende Semester verlieren, weil sie zu einer Prüfung aufgrund unnötiger Voraussetzungsketten nicht antreten können.

6. Änderung des Pflichtübungssystems

Dieser Punkt ergibt sich aus der zuvor genannten Forderung. Am Juridicum gibt es unnötig viele Pflichtübungen, die positiv zu absolvieren sind. Die ständige Anwesenheitspflicht in den PFs erschwert es den Studierenden freie Wahlfächer oder Seminare zu besuchen und sich so ihren jeweiligen Interessensschwerpunkten zu widmen. Übungen zur Vertiefung und Anwendung des Stoffes sind wichtig, sollen in Zukunft jedoch nur noch auf freiwilliger Basis angeboten werden.

7. Umgestaltung der FÜMs

Unzusammenhängende Rechtsgebiete in Modulprüfungen abzufragen ist unsinnig! Solche Prüfungen führen zu Lernunlust und dienen nicht dem besseren Verständnis der jeweiligen Rechtsgebiete. Besonders auffallend ist dieses Problem bei der Füm1. Interdisziplinäres Denken ist wichtig und wird von uns gefordert, Prüfungsgebiete ohne inneren Zusammenhang abzufragen dient nur der Schikane der Studierenden.

8. Weniger Zeitdruck bei schriftlichen Prüfungen

Wenn erreicht werden soll, dass Studierende bei Prüfungen über Fragen wirklich nachdenken, muss mehr Zeit zur Falllösung gegeben werden. Das Ziel einer Prüfung soll nicht die Wiedergabe von Auswendiggelerntem und die Antrainierung besonders schneller Schreibfertigkeiten sein! Auch im Berufsleben kommt es darauf an, juristische Fragen genau und mit guter Argumentation zu lösen und nicht möglichst schnell. Zeitdruck während der Prüfung hemmt die Fähigkeit kreative und neue Lösungsansätze für die Fragestellungen zu finden und vernetzt zu denken. Dies muss sich ändern.

9. Freie PrüferInnenwahl

Bei mündlichen wie schriftlichen Prüfungen sind Studierende mit verschieden hohen Anforderungen bzw. Schwierigkeitsgraden konfrontiert, ganz abhängig vom/ von der jeweiligen PrüferIn. Wir fordern eine Angleichung des Schwierigkeitsgrades der einzelnen PrüferInnen. Wie kann es sein, dass bei manchen PrüferInnen die Durchfallsquote konstant um ein Vielfaches höher ist als bei anderen PrüferInnen desselben Faches? Eine freie PrüferInnenwahl würde zur Angleichung des Schwierigkeitsgrades von „leichten“ und „schweren“ PrüferInnen führen, da diese sich für die „leeren“ bzw. „übervollen“ Prüfungsräume am Institut rechtfertigen müssen, ganz nach dem Konkurrenzprinzip. Wir fordern deshalb eine einheitliche Qualitätssicherung, die nicht abhängig vom jeweiligen Nachnamen der Studierenden ist.

10. Grundlagen und Verständnis statt Detailwissen

Beim Jusstudium geht es vor allem darum systematisch und analytisch denken zu lernen. Lehrende sollten daher in den VOs und PFs verstärkt versuchen den Studierenden Verständnis sowie Rechtsdogmatik und Methodenlehre zu vermitteln. Ohne die Vermittlung dieses grundlegenden Verständnisses beschränkt sich das Studium oft darauf, hunderte Details und Rechtsfolgen, die man nicht nachvollziehen kann, auswendig zu lernen. Auch bei Prüfungen sollen daher verstärkt Grundlagen geprüft werden. Details werden schnell wieder vergessen (im Berufsleben werden ohnehin Detailprobleme nur mithilfe der Lektüre von Kommentaren und Entscheidungen gelöst), Grundlagen hingegen bleiben für das ganze Leben.

11. Verstärkte Vermittlung von wissenschaftlichen Arbeits- und Denkweisen

Darunter fällt, dass man nicht nur in den Kursen Medienkompetenz I & II und in den Seminaren das wissenschaftliche Arbeiten lernt. Das Schreiben wissenschaftlicher Arbeiten, das Zitieren und Recherchieren, das Arbeiten mit Quellen, ist gerade bei den Rechtswissenschaften sehr vereinzelt gefordert. Die Wissenschaft und Innovation sollte aber auch einen beträchtlichen Teil am Juridicum ausmachen. Darum fordern wir die Vermittlung von wissenschaftlicher Denk- und Arbeitsweisen als gleichberechtigten Inhalt während des gesamten Studiums.

12. Ausweitung des Wahlfachangebotes und die Anrechenbarkeit von nichtjuristischen Wahlfächern

Ein größeres Wahlfachangebot und die Möglichkeit der Anrechnung „nichtjuristischer Wahlfächer“, die man auf anderen Fakultäten absolviert hat, ist wünschenswert. Da gerade für JuristInnen interdisziplinäres Denken unumgänglich ist, sollte dieses von unserer Fakultät nicht erschwert, sondern gefördert werden. Wir fordern außerdem eine Ausweitung des Sprachangebotes. Wir leben mittlerweile schon über zehn Jahre in der EU, am Juridicum wird jedoch bis auf ganz wenige Ausnahmen nur Englisch gelehrt und das auch nicht in dem erforderlichen Maße. Wir vermissen ein slawisches und romanisches Sprachangebot am Juridicum. Außerdem vermissen wir Wahlfächer, die sich intensiv mit „Social Skills“ wie Rhetorik, Verhandlungsführung und Debatte auseinandersetzen. Auch so wichtige Themengebiete wie Rechtssoziologie, Rechtspolitik und Rechtsethik sind bis dato leider marginalisiert. JedeR sollte die Möglichkeit haben sich mit diese essentiellen Fähigkeiten und Inhalten im Studium auseinanderzusetzen, gerade weil sie heute immer wichtiger werden.

13. Keine Umstellung des Jus-Studiums auf das BA/MA-System

Die Umstellung auf BA/MA hat gezeigt, dass es zu einer Vermehrung von Beschwerden kam. Die Rechtswissenschaften eignen sich nicht für dieses System, da in drei Jahren keine ausreichende Vermittlung der einzelnen Rechtsmaterien stattfinden kann, wie sie auf der Uni Wien gelehrt werden. Es würde zu einem Qualitätsnachlass führen, da die kritische Auseinandersetzung somit vollkommen verloren ginge. Es wären viele StudentInnen gezwungen den Master anzuschließen um über ein ausreichendes Wissen zu verfügen. Der Masterlehrgang sollte aber eigentlich den Studenten dienen, die sich Wissenschaftlich mit dem Recht auseinander setzen wollen (Masterarbeit).


14. Bessere Finanzierung statt Zugangsbeschränkungen im Jus-Studium

Die Qualität von Bildung und Lehre soll nicht durch Zugangsbeschränkungen, sondern durch eine ausreichende Finanzierung im Bildungssektor gewährleistet werden.


15. Keine Zwangsumstellungen in neue Studienpläne

16. Evaluierungen von Prüfungen, Lehrbehelfen und Lehrveranstaltungen, die öffentlich bekannt gemacht werden

Die Beurteilung bzw. ein Feedback von Prüfungen, Lehrbehelfen und Lehrveranstaltungen ist unbedingt notwendig, damit es zur Verbesserung kommen kann. Die Öffentlichkeit entspricht der Transparenz um auch effektiv vergleichen zu können.


17. Anpassung der Toleranzsemester an die Regelstudienzeit

Die Toleranzsemester der verschiedenen Beihilfen und Studiengebühren sollten nicht an die Mindeststudienzeit, sondern an die Regelstudienzeit (Durchschnittsstudienzeit) anknüpfen. Außerdem sind die verschiedenen Fristen unterschiedlich lange. Eine Einigung würde den Überblick wesentlich erleichtern.

18. Barrierefreiheit am Juridicum

Das Behindertengleichstellungsgesetz muss auch am Juridicum umgesetzt werden. Es fehlen zB DolmetscherInnen zur Übersetzung in Gebärdensprache sowie infrastrukturelle Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, wie barrierefreie Räume und Lifte.

Schluss

Hier ist mein Vorschlag für einen offenen Brief, ich habe mich an dem hier vorliegenden gerüst orientiert, aber zu viel geändert um es jetzt einfach bei den einzelnen Punkten hinzuzufügen. (Angelika):


Sehr geehrter Herr Dekan Prof. Dr. Mayer,

wir, die „Arbeitsgruppe Juridicum“, die im Zuge der aktuellen Uni - Protestbewegung entstanden ist, setzen uns mit den konkreten Studienbedingungen auf der rechtwissenschaftlichen Fakultät auseinander. Am 3.November fand auf unsere Initiative hin eine sehr erfolgreiche erste HörerInnenvollversammlung am Juridicum statt. Das Erscheinen von 400 Studierenden hat gezeigt, dass an unserer Fakultät großer Diskussions- und auch Änderungsbedarf besteht. In einer vierstündigen konstruktiven Diskussion einigten sich die anwesenden Studierenden mehrheitlich auf 18 Forderungen, die wir Ihnen im vorliegenden Brief vorstellen wollen. Wir sind uns sicher, dass unsere Vorschläge das Studium in vielerlei Hinsicht verbessern würden und sehen bei vielen keine – vor allem keine finanziellen - Gründe, die gegen ihre Realisierung sprechen. Wir bitten Sie daher, soweit es in Ihrer Verantwortung liegt, um die Umsetzung unserer Forderungen, sowie um eine öffentliche Stellungnahme im Rahmen einer Diskussionen mit den Studierenden.

1. Bessere Betreuungsverhältnisse durch mehrere und kleinere Lehrveranstaltungen

Pflichtübungen mit mehr als 200 TeilnehmerInnen machen es den Studierenden unmöglich, sich mit dem Stoffgebiet auseinanderzusetzen. Diskussionen können aus Zeitmangel nicht stattfinden und das Lernklima wird zwangsläufig durch Hitze und Mangel an Frischluft gestört. Auch ist persönlicher Kontakt zwischen Lehrenden und Studierenden so gut wie unmöglich. Daher fordern wir mehr Lehrpersonal und kleinere Lehrveranstaltungen.

2. Livestreaming und Podcasts von Vorlesungen

Studierende, die aus verschiedenen Gründen (z.B. Berufstätigkeit, Elternschaft) keine Zeit haben, bestimme Vorlesungen zu besuchen, sollen die Möglichkeit haben, sich von zu Hause aus Audio- oder Videomitschnitte der Vorlesungen herunter zu laden, um so den Stoff mitverfolgen zu können. Wir fordern, dass alle Vorlesungen gefilmt werden und auf der Universitätshomepage veröffentlicht werden.

3. Freier Zugang zu Rechtsdatenbanken für alle Studierenden

Die Rechtsdatenbanken sind ein essentielles juristisches Werkzeug und müssen den Studierenden jederzeit und nicht nur auf dem Universitätsgelände zur Verfügung stehen. Die derzeitige Regelung schränkt die Studierenden in ihrer Mobilität ein und kostet Zeit.

4. Das verpflichtende Jus-Latinum abschaffen

Lateinkenntnisse sind im Studium und im Berufsleben von JuristInnen nicht notwendig. Auch die Vokabel des Römischen Rechts können ohne Grammatikgrundlage gelernt werden. Tatsächlich stellt die Voraussetzung, Latein gelernt haben zu müssen, um Jus studieren zu können, eine starke soziale Selektion dar. Interessierten Studierenden soll die Möglichkeit geboten werden, Latein als freies Wahlfach zu wählen, Latein soll jedoch keine Voraussetzung für das Jusstudium sein.

5. Abschaffung der Voraussetzungsketten sowie mehr Freiheit in der Selbstorganisation des Studiums

Die festgelegte Reihenfolge von Pflichtübungen und Prüfungen macht das Studium unflexibel und führt dazu, dass viele Studierenden Zeit verlieren, weil sie bestimmte Prüfungen oder Übungen noch nicht machen können. Den Studierenden muss mehr Mündigkeit zur Selbstorganisation zugestanden werden. Deshalb fordern wir die Abschaffung der Voraussetzungsketten.

6. Änderung des Pflichtübungssystems

Da die Pflichtübungen verpflichtend sind und Voraussetzungen für die Prüfungen darstellen, wählen viele Studierenden die leichtesten Übungen, um auch bestimmt ein Zeugnis zu bekommen. Eine schwerere Übung könnte eine bessere Vorbereitung darstellen, doch die Studierenden wollen das Risiko nicht eingehen, die Pflichtübung zu wiederholen und ein ganzes Semester warten zu müssen. So rückt der Erwerb eines Zeugnisses vor der inhaltlichen Vorbereitung in den Vordergrund. Auch der Überfüllung der Pflichtübungen könnte man mit einem anderen System besser vorbeugen. Deswegen fordern wir die Abschaffung des Pflichtübungssystems in seiner jetzigen Form.

7. Umgestaltung der FÜMs

Wir fordern, dass nur thematisch zusammenhängende Fächer in übergreifenden Prüfungen zusammengefasst werden, da nur so Kontexte und Verbindungen geschaffen werden können.

8. Weniger Zeitdruck bei schriftlichen Prüfungen

Viele Studierende, die sich gut vorbereitet haben, scheitern dennoch an großen Prüfungen, weil sie in Zeitdruck kommen. Das Ziel einer Prüfung soll sein, die Fähigkeit zu zeigen, komplexe Fälle eigenständig zu lösen und nicht Auswendiggelerntes möglichst schnell wiederzugeben. Wir fordern, dass Schreibgeschwindigkeit keinen Einfluss auf Noten hat und daher weniger zeitintensive Prüfungen.

9. Freie PrüferInnenwahl

Die verschiedenen PrüferInnen haben unterschiedliche Stoffabgrenzungen und Schwerpunkte. Wir fordern die freie PrüferInnenwahl, um persönliche Schwerpunkte setzen zu können. Wir hoffen auch, dass durch die freie PrüferInnenwahl die Schwierigkeitsgrade der verschiedenen PrüferInnen angeglichen werden.

10. Grundlagen und Verständnis statt Detailwissen

Beim Jusstudium geht es vor allem darum, systematisch und analytisch denken zu lernen. Wir fordern, dass Lehrende in den Lehrveranstaltungen verstärkt versuchen den Studierenden Verständnis sowie Rechtsdogmatik und Methodenlehre zu vermitteln. Sonst beschränkt sich das Studium auf das Auswendiglernen von Details und Rechtsprechung. Auch bei Prüfungen sollen daher vermehrt Grundlagen geprüft werden.

11. Verstärkte Vermittlung von wissenschaftlichen Arbeits- und Denkweisen

Das Studium der Rechtswissenschaften in seiner derzeitigen Form wird dem Anspruch, wissenschaftlich zu sein, nicht gerecht. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung fördert das Verständnis sowie das selbstständige Denken und hilft dabei, im Studium persönliche Schwerpunkte zu setzen. Wir fordern, dass das Schreiben wissenschaftlicher Arbeiten im Studium genauso wichtig wird, als das Erlernen der Rechtsdogmatik. Möglich wäre zum Beispiel das Verfassen von Arbeiten als alternative Leistungsüberprüfung.

12. Ausweitung des Wahlfachangebotes und die Anrechenbarkeit von nichtjuristischen Wahlfächern

Da gerade für JuristInnen interdisziplinäres Denken unumgänglich ist, sollte dieses von unserer Fakultät nicht erschwert, sondern gefördert werden. Daher fordern wir, dass auch Lehrveranstaltungen, die an anderen Fakultäten absolviert wurden, als Wahlfächer für Jus angerechnet werden. Wir fordern außerdem eine Ausweitung des Sprachangebotes und Wahlfächer, die sich intensiv mit „Social Skills“ wie Rhetorik, Verhandlungsführung und Debatte auseinandersetzen, sowie politische Wahlfächer, die sich mit gesellschaftspolitischen Zusammenhängen von Gesetzgebung und Rechtssprechung beschäftigen.

13. Keine Umstellung des Jusstudiums auf das BA/MA-System

Wir sind sehr froh, dass die Umstellung des Jusstudiums auf Bachelor/Master verhindert werden konnte und verlangen aufgrund der vielen Probleme des Bachelor Systems an anderen Studienrichtungen, dass das Jusstudium auch weiterhin ein Diplomstudium bleibt.

14. Bessere Finanzierung statt Zugangsbeschränkungen im Jusstudium

Die Qualität von Bildung und Lehre soll nicht durch Zugangsbeschränkungen, sondern durch eine ausreichende Finanzierung im Bildungssektor gewährleistet werden. Wir fordern die Ausfinanzierung des Jusstudiums für alle StudienanfängerInnen.

15. Keine Zwangsumstellungen in neue Studienpläne

16. Evaluierungen von Prüfungen, Lehrbehelfen und Lehrveranstaltungen, die öffentlich bekannt gemacht werden

Die Beurteilung von Prüfungen, Lehrbehelfen und Lehrveranstaltungen durch Studierende ist unbedingt notwendig, damit es zu Verbesserungen kommen kann. Wir fordern Evaluierungen auch für Prüfungen und Lehrbehelfe und die Veröffentlichung der Ergebnisse aller Evaluierungen.

17. Anpassung der Toleranzsemester für Studienbeiträge an die Regelstudienzeit

Ob und wie viel Studienbeitrag gezahlt werden muss und wie viele staatliche Zuschüsse man bekommt, hängt von der Studiendauer ab. Die Toleranzsemester werden an der Mindeststudiendauer gemessen. Damit wird die Mindeststudiendauer für die meisten zur Maximalstudiendauer, obwohl sie per Definition noch immer die Zeit ist, unter der es schlichtweg unmöglich ist, das Studium abzuschließen. Daher fordern wir, die Ansprüche an Studierende zu normalisieren und die Toleranzsemester der verschiedenen Beihilfen und Studiengebühren nicht an die Mindeststudienzeit, sondern an die Regelstudienzeit anzuknüpfen.

18. Barrierefreiheit am Juridicum

Wir fordern die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes am Juridicum. Es fehlen zB DolmetscherInnen zur Übersetzung in Gebärdensprache sowie infrastrukturelle Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, wie barrierefreie Räume und Sprachansagen in Liften.

Mit freundlichen Grüßen

Die Arbeitsgruppe Juridicum