Diskussion:Rechtshilfe & Recht AG

Aus Unibrennt Wiki (Archiv)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Berührung als KV

nur so als einschub: jegliche berührung einer/s beamtin/en seitens aktivist_innen kann als schwere körperverletzung ausgelegt werden...

danke für den Hinweis. bloßes berühren ist jedoch keine gewalt, wie es § 269 fordert (OLG Wien ÖJZ-LSK 1979/10 in Triffterer/Rosbaud/Hinterhofer, Salzburger Kommentar zum Strafgesetzbuch, §269 Rz27). Jedoch kann schon eine Misshandlung Widerstand gegen die Staatsgewalt begründen. In der Praxis bist du freilich in beweisnotstand und steht der behauptung einer/s polizisten/in gegenüber. --188.138.32.33 12:57, 1 November 2009 (CET)

Live-Stream abschalten

Es sollte so sein, dass jede/r Person im Raum zunächst geschützt sein sollte, d.h. der Live-Stream in den besetzen Räume sollte prinzipiell ausgeschalten bleiben, falls jemand gestreamt werden will (etwa ein Vortrag), dann eingeschalten. (Es gibt immer mehr Kritik an dieser "Big Brother-Show-Kultur", die ohne irgendeine Diskussion einfach eingeführt wurde.) Zumindest bei den Plenas sind damit all die jenigen Studierenden ausgeschlossen, die nicht exibitionistisch drauf sind, sich nicht in aller Welt veröffentlichen wollen. (Soviel zu unseren eigenen Zugangsbeschränkungen.) Währenddessen häufen sich auch erste schwerwiegende Probleme welche im Zusammenhang mit dem Stream aufkommen (Erkannte Personen wurde von rechten Gruppen attackiert, Kündigung einer Person die von ihrem Chef erkannt wurde, Eltern die Probleme machen. Auch ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft den Stream mitschneidet für eventuelle Anzeigen.) Der Stream ist ein schwerer Eingriff in den Datenschutz und ist die Aufopferung der Bewegung, damit manche zuhause eine Show haben (Leute, die das Plenum inhaltlich mitverfolgen wollen, können das Protokoll - live - mitlesen oder zumindest nur Ton). Solange nicht über genauen den Einsatz des Streams ausführlich diskutiert wurde, ist dieser (zumindest für das Plenum) abzuschalten.

(siehe auch: Datenschutz)

Meinung: Diese Auffassung teile ich nicht. Das Audimax ist ein öffentlicher, politischer Raum, es findet eine öffentliche, politische Veranstaltung statt, das hat mit Big Brother gar nichts zu tun. Im Gegensatz zur herkömmlichen 'demokratischen' Form von Politik wird hier Transparenz gelebt, wird die Öffentlichkeit miteinbezogen (soviel zu keinen Zugangsbeschränkungen ;)), wird Pluralismus gelebt und Politik nicht in geheimen, verschlossenen Kammern betrieben. Auch dies macht die Attraktivität der Bewegung zu einem wesentlichen Teil aus. Das Audimax ist auch öffentlich zugänglich, steht allen zur Beteiligung offen und wäre die Konsequenz aus dem den obigen Überlegungen, daß schließlich selbst dieser öffentliche Zugang hinterfragt und eingeschränkt, und schließlich mit Akkreditierungen oder ähnlichem gearbeitet werden müßte.

Die Überlegungen zu Big Brother haben Relevanz im privaten Raum, hier geht Datenschutz vor. Nicht aber im Audimax - datenschutzrechtliche Erwägungen spielen hier mE genau gar keine Rolle. Allenfalls können Personen, die ein berechtigtes Interesse daran haben, nicht gezeigt zu werden, während ihres Auftritts die Abschaltung verlangen. Umgekehrt wäre es wie eine kleine Niederlage für das bzw mein Verständnis der Audimaxler und innen. (Wolfgang - falls ihr hier keinen Kommentar stehen haben wollt, löscht es einfach wieder ;))