Text Verordnung / Flyer Weihnachtsdorf AAKH

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Verordnung

des nicht-institutionalisierten öffentlichen Interesses

Festgestellt wird, dass die seit 18. November 2009 andauernde Belagerung einer Teilörtlichkeit der Universität Wien, nämlich des Hof 1 des Universitätscampus 1090 Wien, Spitalgasse 2 rechtsgültig durch die kommerzielle VeransterIn MAGMAG Events & Promotion GmbH in profitorientierter Absicht sowohl ohne ausdrückliche Zustimmung der Öffentlichkeit erfolgte, als auch in keiner Weise in einem demokratisch-partizipativen Prozess ausgestaltet wurde.

Die Belagerung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Mitbestimmung der Menschen dar, da ihnen die Möglichkeit der kollektiven, selbstbestimmten Nutzung des belagerten Objektes durch einen privaten Veranstalter gänzlich entzogen wird.

Da eine solche Nutzung die Beendigung der konsum- und profitorientierten Belagerung notwendig macht, verlangt das öffentliche Interesse:

a) Dass Menschen ihr Konsumverhalten kritisch hinterfragen. b) Die Aneignung der Hütten aller Weihnachtsdörfer zur kollektiven Nutzung. c) Die Einrichtung von Volxküchen, Kost-Nix-Läden und Bastelworkshops in den vergemeinschaften Dörfern. d) Kostenlosen alkoholfreien Kinderpunsch für alle, die sich als Kinder fühlen. e) Die Einberufung selbstorganisierter Treffen zur Nutzung öffentlicher Räume.

Betreffend der Nutzung der Höfe des Unicampus sind alle Interessierten eingeladen sich bei den offenen Plena im weiterhin besetzten C1 im Hof 2 einzubringen.

Ach ja, und da die besinnliche Zeit des Jahres angebrochen ist, laden wir ganztätig zur Weihnachtsfeier ins Hörsaalzentrum im Hof 2 ein.

Termine für Plena und Veranstaltungen: http://unibrennt.eduvent.at/